Erlaß von Rechtsverordnungen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beträge der §§ 10 und 11 zu ändern oder das Außerkrafttreten des § 10 anzuordnen, wenn und soweit dies zur Umsetzung einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage der Artikel 16 Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte erforderlich ist.
Passende Werkzeuge
- VerbraucherrechtProdukthaftung verjährt? Fristen nach §§ 12, 13 ProdHaftG prüfenEin fehlerhaftes Produkt hat einen Schaden verursacht und Sie fragen sich, ob Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz noch durchsetzbar sind? Prüfen Sie die 3-Jahres-Verjährung ab Kenntnis (§ 12) und das 10-Jahres-Erlöschen ab Inverkehrbringen (§ 13 ProdHaftG) — maßgeblich ist die früher endende, mit Countdown.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Datenschutz (DSGVO)DSGVO-Schadensersatz: Anspruchs-Check (Art. 82 DSGVO)Prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO DEM GRUNDE NACH schlüssig ist: Verstoß, Schaden, Kausalität — als transparente Kriterienliste, mit Rechtsprechungs-Überblick. Keine Schadensschätzung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.