(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

(2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert wird.

(3) Im übrigen sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung anzuwenden.

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Haftungsrecht: Zum Vorliegen eines Produktfehlers bei medizinischem Implantat

17.07.2015

Der Hersteller haftet für den Ersatz des Schadens, wenn ein Austausch erforderlich ist, um den Fehler zu beseitigen und das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das die Patienten zu erwarten berechtigt sind.
Wirtschaftsrecht

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Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG | § 1 Haftung


(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle de

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2011 - III ZR 252/10

bei uns veröffentlicht am 20.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 252/10 Verkündet am: 20. Oktober 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2012 - VI ZR 9/11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 9/11 Verkündet am: 28. Februar 2012 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2012 - VI ZR 108/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 108/11 Verkündet am: 17. April 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Amtsgericht Magdeburg Urteil, 07. Sept. 2015 - 104 C 739/09, 104 C 739/09 (104)

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 20.02.2010 wird aufrechterhalten. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR327/12 Verkündet am: 9. Juni 2015 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

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(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der...