Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG | § 9 Schadensersatz durch Geldrente

(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen vermehrter Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 7 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch eine Geldrente zu leisten.

(2) § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 6 ElektroG 2015

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 6 ElektroG 2015

§ 6 ElektroG 2015 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 6 ElektroG 2015 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 843 Geldrente oder Kapitalabfindung


(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz
§ 6 ElektroG 2015 zitiert 1 andere §§ aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG | § 7 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung


(1) Im Falle der Tötung ist Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, daß während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert war oder seine Bedürfnis

Referenzen - Urteile | § 6 ElektroG 2015

Urteil einreichen

1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 6 ElektroG 2015.

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2000 - XI ZR 48/99

bei uns veröffentlicht am 04.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 48/99 Verkündet am: 4. April 2000 Bartholomäus, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ____________

Referenzen

(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten...