(1) Das Verfahren nach zulässigem Einspruch richtet sich, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung, die nach zulässigem Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten.

(2) Zur besseren Aufklärung der Sache kann das Gericht

1.
einzelne Beweiserhebungen anordnen,
2.
von Behörden und sonstigen Stellen die Abgaben von Erklärungen über dienstliche Wahrnehmungen, Untersuchungen und Erkenntnisse (§ 77a Abs. 2) verlangen.
Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung kann das Gericht auch dem Betroffenen Gelegenheit geben, sich innerhalb einer zu bestimmenden Frist dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel er zu seiner Entlastung vorbringen will; § 69 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 ist anzuwenden.

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8 Artikel zitieren § 71 OWiG 1968.

Ordnungswidrigkeiten: Zeugnisverweigerungsrecht wirkt auch „rückwirkend“

19.08.2019

Beruft sich ein Zeuge im Bußgeldverfahren auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, dürfen die vorher von diesem getätigten Aussagen auch weder verlesen noch durch Vernehmung nichtrichterlicher Verhörspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin

Strafprozessrecht: Zur Zulässigkeit von Dashcamaufzeichnungen

22.12.2017

Wer Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr aufzeichnet und anschließende an eine Bußgeldbehörde übermittelt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Allgemeines

Verkehrsrecht: Anforderungen an eine Messung durch Nachfahren

04.07.2017

Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren.
Wirtschaftsrecht

Strafrecht: Führen eines Kraftfahrzeugs nach dem Konsum von Cannabis

06.06.2017

Nach dem Konsum von Cannabis ist ein Kraftfahrer verpflichtet sicherzustellen, dass er nicht unter Einfluss einer den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration am Straßenverkehr teilnimmt.

Verkehrsrecht: Kein Augenblicksversagen bei Wechselverkehrszeichenanlage

28.03.2017

Ein Autofahrer kann sich nicht auf ein Augenblicksversagen berufen, wenn er auf einer Bundesautobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, die durch eine hochgestellte Wechselverkehrszeichenanlage angezeigt wird.
Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses

17.10.2013

bei mangelnder Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0.
Verkehrsrecht

Referenzen - Gesetze | § 71 OWiG 1968

§ 71 OWiG 1968 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 71 OWiG 1968 zitiert 2 andere §§ aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 69 Zwischenverfahren


(1) Ist der Einspruch nicht rechtzeitig, nicht in der vorgeschriebenen Form oder sonst nicht wirksam eingelegt, so verwirft ihn die Verwaltungsbehörde als unzulässig. Gegen den Bescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Antrag auf ger

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 77a Vereinfachte Art der Beweisaufnahme


(1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbetroffenen darf durch Verlesung von Protokollen über eine frühere Vernehmung sowie von Urkunden, die eine von ihnen stammende Äußerung enthalten, ersetzt werden. (2) Erklärungen von Behörden

Referenzen - Urteile | § 71 OWiG 1968

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87 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 71 OWiG 1968.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2013 - 4 StR 336/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 336/12 vom 8. Mai 2013 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; OWiG § 77b Im Bußgeldverfahren dürfen die Urteilsgründe auch dann innerhalb d

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2012 - 4 StR 603/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 603/11 vom 18. Juli 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ OWiG § 74 Abs. 2 Das Amtsgericht hat den Einspruch des nicht vom persönlichen Erscheinen in de

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2007 - KRB 59/07

bei uns veröffentlicht am 04.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 59/07 vom 4. Oktober 2007 in dem Kartellbußgeldverfahren gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja __________________ Akteneinsichtsgesuch OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 1 a) Dem Verteidiger eines.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Okt. 2017 - 2 Ss OWi 1399/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Das Verfahren wird zur weiteren Sachbehandlung an das Amtsgericht zurückgegeben. Gründe I. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen am 07.07.2017 wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen zu

Amtsgericht München Urteil, 14. Juni 2016 - 911 OWi 437 Js 150260/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Der Betroffene ist schuldig einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Führer eines Kraftfahrzeuges innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. II. Es w

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Dez. 2016 - 2 Ss OWi 1185/16

bei uns veröffentlicht am 02.12.2016

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 05.07.2016 mit den zugehörigen Feststellungen - mit Ausnahme der Feststellungen zur Fahrereigenschaft des Betroffenen - sowie in der Kostenentscheidung a

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 23. Apr. 2019 - 202 ObOWi 460/19

bei uns veröffentlicht am 23.04.2019

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 14.12.2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen sowie in der Kostenentscheidung aufgehoben. II. Die weite

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. Feb. 2018 - 2 Ss OWI 111/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28.11.2017 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 13. März 2019 - 201 ObOWi 25/19

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 15. Oktober 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Koste

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 29. Dez. 2016 - 3 Ss OWi 1566/16

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tatbestand Das AG hat den Betr. nach Aufhebung und Zurückverweisung seines in der Sache auf Rechtsbeschwerde des Betr. ergangenen Ersturteils wiederum wegen einer fahrlässigen außerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h (§ 24 I

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 14. Nov. 2016 - 3 Ss OWi 1164/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Gründe Zum Sachverhalt: Das AG hat den Betr. wegen einer am 13.10.2014 als Führer eines Pkw auf einer BAB fahrlässig begangenen, mit dem Lasermessgerät PoliScanSpeed festgestellten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindig

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. Nov. 2016 - 3 Ss OWi 1394/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tatbestand Das AG hat den Betr. wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des Mindestabstandes (§ 4 I 1 StVO) zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Seine hiergegen gerichteten Rechtsbes

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 156/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 26. September 2016 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Jan. 2016 - 2 Ss OWi 1145/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Der Antrag des Betroffenen, gegen das Urteil des Amtsgerichts ... vom 30.06.2015 die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. Sept. 2017 - 3 Ss OWi 1330/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Tatbestand Das AG hat den Betr. vom Vorwurf der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (§§ 3 III Nr. 2c; 49 I Nr. 3 StVO) in zwei Fällen, begangen als Führer ei

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 05. Nov. 2015 - 2 Ss OWi 1303/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts ... vom 23.07.2015 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der R

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 01. Dez. 2015 - 3 Ss OWi 834/15

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Gründe Oberlandesgericht Bamberg 3 Ss OWi 834/15 Beschluss vom 1. 12. 2015 Zum Sachverhalt: Das AG hat die bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getretene Betr. wegen fahrlässiger Überschreitung der zulä

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Mai 2017 - 2 Ss OWi 293/17

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts X. vom 10.11.2016 wird zugelassen. II. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts X. vom 10.11.2016 mit den Feststellu

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Juni 2016 - 3 Ss OWi 646/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 19.02.2016 wegen einer am 25.07.2015 als Führer eines Pkw begangenen fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von

Amtsgericht Landsberg am Lech Urteil, 07. Nov. 2017 - 3 OWi 609 Js 120731/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor Es wird eine Geldbuße von 240 EURO verhängt. D. Betroffenen wird auf die Dauer von 1 Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskr

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 30. Aug. 2016 - 2 Ss OWi 1105/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts X. vom 30.05.2016 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechts

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 68/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tatbestand Zum Sachverhalt: Mit Bußgeldbescheid wurde gegen den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 24a StVG eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat nach Maßgabe d

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 17. März 2017 - 3 Ss OWi 264/17

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Das AG verurteilte den seine Fahrereigenschaft zur Tatzeit abstreitenden Betr. wegen einer als Führer eines Pkw innerorts begangenen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 100 Euro. Die hiergegen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Dez. 2018 - 4 RBs 391/18

bei uns veröffentlicht am 27.12.2018

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Coesfeld zurückverwiesen. 1Gründe 2I. 3

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 19. Nov. 2018 - 1 OWiG 6 SsBs 155/18

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts L. vom 31. Juli 2018 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen mit der Maßgabe, dass im Tenor die Schuldform „fahrlässig“ durch „vorsätzlich“ ersetzt wird.

Amtsgericht Zweibrücken Urteil, 29. Okt. 2018 - 1 OWi 4235 Js 7742/18

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor 1. Die Betroffene wird wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 LImSchG RLP (erhebliche Belästigung durch Tonwiedergabegeräte) zu einer Geldbuße von 50 EUR verurteilt. 2. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Au

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 28. Feb. 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 106/17, 1 OWi 2 SsBs 106/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 5. Oktober 2017 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Geldbuße 160,-- EUR beträgt. 2. Der Beschwerdeführer trägt

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Feb. 2018 - 2 Rb 9 Ss 18/18

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor 1. Eine Sachentscheidung des Senats über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 2. Juni 2017 kann derzeit noch nicht getroffen werden. 2. Die Sache wird an das Amtsgericht Pforzheim zur Fe

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 02. Feb. 2018 - 13 OWi 739 Js 207657/17

bei uns veröffentlicht am 02.02.2018

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Verletzung der Pflicht zur schriftlichen Anzeige des Betreibens eines Gaststättengewerbes (X-Str. in Z, Halle I) zu einer Geldbuße von € 150,- verurteilt. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Verl

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 29. Jan. 2018 - 1 OWi 2 SsBs 98/17, 1 OWi 2 Ss Bs 98/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Dürkheim vom 9. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerd

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 25. Jan. 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 104/17, 1 OWi 2 SsBs 104/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens vom 18. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsb

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 22. Jan. 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 92/17, 1 OWi 2 SsBs 92/17

bei uns veröffentlicht am 22.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 28. August 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auc

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 24. Nov. 2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17, 1 OWi 2 SsBs 87/17

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 6. Juli 2017 wird auf Kosten des Betroffenen als unbeg

Amtsgericht Zeitz Urteil, 24. Aug. 2017 - 13 OWi 724 Js 204212/17

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 70,- verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen. Angewandte Vo

Amtsgericht Zeitz Urteil, 06. Juni 2017 - 13 OWi 713 Js 203457/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2017

Tenor Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 480,- verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen. Dem Betroff

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 22. Feb. 2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z)

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 14.09.2016 wird zugelassen. II. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. III. Die Rechtsbeschwerde wird mi

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2017 - 4 StR 422/15

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 422/15 vom 14. Februar 2017 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StVG § 24a Abs. 2 und 3 StPO § 261 Der Tatrichter ist in Fällen, in denen die Fahr

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 20. Dez. 2016 - 13 OWi 721 Js 210685/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor In der Bußgeldsache ... wegen Ordnungswidrigkeit wird gegen den Betroffenen wegen vorsätzlicher Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl das Kennzeichenschild nicht in Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschrif

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 07. Dez. 2016 - 13 OWi 739 Js 209364/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor In der Bußgeldsache ... wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird gegen den Betroffenen wegen vorsätzlicher Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl das Kennzeichenschild nicht in Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich

Amtsgericht Zeitz Urteil, 11. Aug. 2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Betroffene wird wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 200,- verurteilt. Die Betroffene hat die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen zu tragen. Angewandte V

Amtsgericht Zeitz Urteil, 07. Juli 2016 - 13 OWi 720 Js 202062/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 80,- verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen. Angew

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Juni 2016 - III-1 RBs 115/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 4. Dezember 2015 wird als unbegründet verworfen. Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. 1G r ü n d e 2I. 3Die Generalstaatsanwaltschaft hat de

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Feb. 2016 - 3 RBs 385/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin). Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betrof

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 30. Nov. 2015 - 13 OWi 721 Js 205989/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor In der Bußgeldsache ... wird gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von € 50,- festgesetzt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Angewendet

Amtsgericht Zeitz Urteil, 14. Okt. 2015 - 13 OWi 714 Js 207238/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Der Betroffene wird wegen Außerachtlassens der besonderen Vorsicht beim Rückwärtsfahren mit Unfall zu einer Geldbuße von € 100,- verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen. Ange

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Okt. 2015 - 2 (7) SsBs 467/15; 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 21. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschw

Amtsgericht Zeitz Urteil, 02. Sept. 2015 - 13 OWi 711 Js 202868/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 160,- verurteilt. Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverk

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 03. Aug. 2015 - 1 RBs 183/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 8. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des

Amtsgericht Zeitz Urteil, 29. Juli 2015 - 13 OWi 719 Js 200922/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 80,- verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen. Dem Betroffen

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Juni 2015 - 1 Ss 325/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 11. März 2015 mit den Feststellungenaufgehoben.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsg

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(1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbetroffenen darf durch Verlesung von Protokollen über eine frühere Vernehmung sowie von Urkunden, die eine von ihnen stammende Äußerung enthalten, ersetzt werden. (2) Erklärungen von Behörden und sonstigen...
(1) Ist der Einspruch nicht rechtzeitig, nicht in der vorgeschriebenen Form oder sonst nicht wirksam eingelegt, so verwirft ihn die Verwaltungsbehörde als unzulässig. Gegen den Bescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Antrag auf gerichtliche...
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