Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 25Amtlich · § 5 UrhG

Kündigung in Arbeitskämpfen

Zeitreise: 14.06.2021

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

Passende Werkzeuge

  • ArbeitsrechtFristlose Kündigung: die zwei Uhren (§ 626 Abs. 2 BGB, §§ 4, 7, 13 KSchG)Aus einer fristlosen Kündigung laufen zwei Fristen für zwei Parteien: zwei Wochen für den Arbeitgeber, drei Wochen für den Arbeitnehmer. Und die zweite kann den Fehler der ersten heilen.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • ArbeitsrechtMassenentlassung: anzeigepflichtig? Die drei Zählregeln des § 17 KSchGDie Schwellen des § 17 Abs. 1 KSchG stehen im Gesetz — die Fehler stecken darin, was mitzählt. Vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge zählen mit (Abs. 1 S. 2), fristlose Entlassungen nicht (Abs. 4 S. 2), und Geschäftsführer gelten hier nicht als Arbeitnehmer (Abs. 5). Der Check zählt nach dem Wortlaut.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.