Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 74 Frist und Form

(1) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat bei der Kartellbehörde, deren Verfügung angefochten wird, schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Verfügung der Kartellbehörde. Wird in den Fällen des § 36 Absatz 1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 42 gestellt, so beginnt die Frist für die Beschwerde gegen die Verfügung des Bundeskartellamts mit der Zustellung der Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es genügt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist bei dem Beschwerdegericht eingeht.

(2) Ergeht entsprechend § 73 Absatz 3 Satz 2 auf einen Antrag keine Verfügung, so ist die Beschwerde an keine Frist gebunden.

(3) Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der angefochtenen Verfügung zu begründen. Im Fall des Absatzes 1 Satz 3 beginnt die Frist mit der Zustellung der Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Wird diese Verfügung angefochten, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Untersagung unanfechtbar wird. Im Fall des Absatzes 2 beträgt die Frist einen Monat; sie beginnt mit der Einlegung der Beschwerde. Die Frist kann auf Antrag von dem oder der Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden.

(4) Die Beschwerdebegründung muss enthalten:

1.
die Erklärung, inwieweit die Verfügung angefochten und ihre Abänderung oder Aufhebung beantragt wird,
2.
die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Beschwerde stützt.

(5) Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung müssen durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein; dies gilt nicht für Beschwerden der Kartellbehörden.

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Verwaltungsrecht: Zur Akteneinsicht im Kartellverwaltungsverfahren

17.12.2014

Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die Verfahrensakten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wettbewerbsregistergesetz - WRegG | § 11 Rechtsweg


(1) Gegen Entscheidungen der Registerbehörde ist die Beschwerde zulässig. § 63 Absatz 1 Nummer 1 und 2, die §§ 64, 69, 70 Absatz 1 und 2, die §§ 71 bis 73 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 Nummer 1 und 2, § 73 Absatz 3
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 36 Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen


(1) Ein Zusammenschluss, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, ist vom Bundeskartellamt zu untersagen. Dies gilt nicht, wenn

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 42 Ministererlaubnis


(1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wirtschaft und Energie erteilt auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteile

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 73 Zulässigkeit, Zuständigkeit


(1) Gegen Verfügungen der Kartellbehörde ist die Beschwerde zulässig. Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (2) Die Beschwerde steht den am Verfahren vor der Kartellbehörde Beteiligten im Sinne des § 54 Absatz 2 und 3

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2011 - IX ZB 166/11

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 166/11 vom 21. Juli 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2007 - KVZ 10/07

bei uns veröffentlicht am 13.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 10/07 vom 13. November 2007 in der Kartellverwaltungssache http://www.wuw-online.de/pswuw/fn/wuw/sfn/bp/SH/60d7210c9ccf004d6caf25dd9534e8/cn/doc/bstruc/57/bt/0/ID/202312/index.html - 2 - Der Kartellsenat des Bundesge

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2013 - KVR 56/12

bei uns veröffentlicht am 09.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 56/12 vom 9. Juli 2013 in dem Kartellverwaltungsverfahren Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Dr. Strohn, Dr. Kirchhoff,

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2011 - KVZ 14/11

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2003 - X ZB 10/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/03 vom 21. Oktober 2003 in der Vergabesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 25 Abs. 3, § 5 Abs. 2 GWB § 124 Abs. 2 Eine Streitwertfestsetzung eines Instanzgerichts kann vor dem Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2012 - KVZ 27/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. März 2008 - KVZ 55/07

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2012 - EnVZ 21/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2005 - KVZ 34/04

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2005 - KVZ 30/04

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2005 - KVZ 37/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2005

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVZ 9/07

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 18/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 18/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 17/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 17/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 16/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 16/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2002 - XI ZR 71/02

bei uns veröffentlicht am 01.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 71/02 vom 1. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 2 Satz 3 a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2001 - KVR 20/00

bei uns veröffentlicht am 06.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 20/00 vom 6. März 2001 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch und die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goette, Ball un

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2006 - KVZ 40/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 40/05 vom 7. Februar 2006 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2006 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Ball, Prof. Dr. Bo

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2001 - KVZ 23/00

bei uns veröffentlicht am 08.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 23/00 vom 8. Mai 2001 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 8. Mai 2001 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch, die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goet

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2001 - KVZ 7/01

bei uns veröffentlicht am 11.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 7/01 vom 11. Dezember 2001 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch, den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis und die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2006 - KVZ 33/05

bei uns veröffentlicht am 04.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 33/05 vom 4. April 2006 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. April 2006 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Ball, Prof. Dr. Bornkam

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2004 - KVZ 7/03

bei uns veröffentlicht am 23.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 7/03 vom 23. November 2004 in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. November 2004 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Ba

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2000 - KVZ 28/99

bei uns veröffentlicht am 21.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 28/99 vom 21. November 2000 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2000 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Dr. Melullis ,

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2006 - KVZ 41/05

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 41/05 vom 11. Juli 2006 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2006 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Ball, Prof. Dr. Bornkam

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2006 - KVZ 44/05

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 44/05 vom 11. Juli 2006 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2006 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Ball, Prof. Dr. Bornkam

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. März 2000 - KZB 35/99

bei uns veröffentlicht am 14.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZB 35/99 vom 14. März 2000 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 14. März 2000 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Geiß und die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goette, B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2006 - KVR 38/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 38/05 Verkündet am: 7. November 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2006 - KVR 37/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 37/05 Verkündet am: 7. November 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja __________________ pep

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - KVR 34/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 34/11 vom 15. Mai 2012 in dem Kartellverwaltungsverfahren Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Mai 2012 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf, den Vorsitzenden Richter P

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2005 - KVZ 20/04

bei uns veröffentlicht am 22.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 20/04 vom 22. Februar 2005 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Februar 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2018 - KVZ 37/17

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdegegners gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 wird zurückgewiese

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - KVZ 41/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. April 2017 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2017 - KVZ 5/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015 wird zugelassen, soweit das Beschwerdegericht festgestellt hat, dass der B

Bundessozialgericht Beschluss, 22. Feb. 2017 - B 1 KR 19/16 S

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. Gründe

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2016 - KVZ 1/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde wird die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. November 2015 zugelassen, soweit das Beschwerdeg

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-Kart 5/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 31. März 2015 - B2-96/14 - in seinen Anordnungen zu Ziff. 2. des Tenors wird zurückgewiesen. Gleichfalls zurückgewiesen wird die weitergehende Beschwerde de

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 22. Aug. 2016 - 2 BvR 2953/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2016 - KVZ 41/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 41/15 vom 26. Januar 2016 in der Kartellverwaltungssache ECLI:DE:BGH:2016:260116BKVZ41.15.0 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2015 - KVZ 45/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen zu 3 bis 8 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. August 2015 wird zurück

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Nov. 2015 - VI-Kart 6/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor                             I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Bundeskartellamts (B2 – 58/09) vom 3. Juli 2014 wegen nachträglicher Feststellung einer Zuwiderhandlung nach § 32 Abs. 3 GWB aufgehoben. II. Das Bun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Sept. 2015 - VI-Kart 3/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Der Antrag der Betroffenen, ihr wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 26. Februar 2015 - B 1 - 62/13 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Juli 2015 - VI-Kart 8/11 (V)

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. bis zu 7. gegen denBeschluss des Bundeskartellamts vom 16. November 2011- B 2-36/11 - werden zurückgewiesen. II. Die Beteiligten tragen die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Den Beteiligte

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Apr. 2015 - VI - Kart 2/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen sowie dem Bundeskartellamt die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. III.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Apr. 2015 - VI-Kart 7/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor I.     Die Beschwerde des Antragstellers vom 29. Juli 2014 (Antrag zu Ziffer 6.) wird auf seine Kosten verworfen. II.     Der Antragsteller trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens und hat dem Antragsgegner die in der Beschwer

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Jan. 2015 - VI-Kart 4/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Beschwerden der Beschwerdeführer zu 1.- 6. gegen die geplante Veröffentlichung des Beschlusses vom 14. Mai 2014 im Kartellverwaltungsverfahren B3-135/13 – L. F./J. D. - in der um Geheimnisse bereinigten Fassung, wie sie dem Beschwerdefü

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Jan. 2015 - VI - Kart 1/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor . Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 20. Dezember 2013 (Az.: B9 – 66/10) wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerdeführerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Sie hat überdi

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Okt. 2014 - VI- Kart 5/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Das Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung wird eingestellt. II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Antragsgegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandene

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2014 - KVZ 82/13

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen zu 1 und 2 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. September 2013 wird zur

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Sept. 2014 - VI Kart 1/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor I.               Die Beschwerden der Beschwerdeführerinnen gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 27. Dezember 2012 (Az.: B7 – 22/07) werden als unzulässig verworfen. II.              Die Beschwerdeführerinnen haben die Gerichtkosten de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Juli 2014 - VI-Kart 2/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 14. November 2013 (B 1 - 62/13 - Beiladung) wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Bundeskartellamt

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(1) Ein Zusammenschluss, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, ist vom Bundeskartellamt zu untersagen. Dies gilt nicht, wenn 1. die...
(1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wirtschaft und Energie erteilt auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des...
(1) Gegen Verfügungen der Kartellbehörde ist die Beschwerde zulässig. Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (2) Die Beschwerde steht den am Verfahren vor der Kartellbehörde Beteiligten im Sinne des § 54 Absatz 2 und 3 zu. Gegen...