Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 63 Beteiligte am Rechtsbehelfsverfahren, Beteiligtenfähigkeit

(1) An dem Rechtsbehelfsverfahren sind beteiligt:

1.
der Rechtsbehelfsführer,
2.
die Kartellbehörde, deren Verfügung angefochten wird,
3.
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Kartellbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.

(2) Richtet sich der Rechtsbehelf gegen eine Verfügung einer obersten Landesbehörde oder einen Beschluss des Beschwerdegerichts, der eine solche Verfügung betrifft, ist auch das Bundeskartellamt an dem Verfahren beteiligt.

(3) Fähig, am Rechtsbehelfsverfahren beteiligt zu sein, sind außer natürlichen und juristischen Personen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen.

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Verwaltungsrecht: Zur Akteneinsicht im Kartellverwaltungsverfahren

17.12.2014

Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die Verfahrensakten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Verwaltungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 202


Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § 278a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfa
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 70 Akteneinsicht


(1) Die in § 63 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 bezeichneten Beteiligten können die Akten des Gerichts einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erstellen lassen. § 299 Absatz 3 der Zivil
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 202


Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § 278a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfa
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 35 Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle


(1) Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden Anwendung, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss 1. die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro und2. im Inland mindestens e

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 54 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit


(1) Die Kartellbehörde leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein. Die Kartellbehörde kann auf entsprechendes Ersuchen zum Schutz eines Beschwerdeführers ein Verfahren von Amts wegen einleiten. Soweit sich nicht aus den besonderen Bestim

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 42 Ministererlaubnis


(1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wirtschaft und Energie erteilt auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteile

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2013 - III ZB 59/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 59/13 vom 27. November 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GVG § 17 Abs. 2 Satz 1; IFG § 1 Abs. 1 Satz 1; VwVfG §§ 29, 13 Abs. 1; WpÜG § 48 Abs. 4 a) Macht ein Beschwerd

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2009 - X ZB 1/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 1/09 vom 29. September 2009 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren RVG § 15a Abs. 1, Abs. 2, 3. Alt.; RVG-VV Vorbemerku

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2007 - KVR 31/06

bei uns veröffentlicht am 08.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 31/06 vom 8. Mai 2007 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Lotto im Internet GWB § 65 Abs. 3, §§ 69, 76 Abs. 5 Im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Beschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 18/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 18/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 17/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 17/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 16/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 16/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2007 - KVR 19/07

bei uns veröffentlicht am 25.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 19/07 vom 25. September 2007 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (zu III 3 b) BGHR: ja Sulzer/Kelmix GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Für die Bagatellmarktklausel des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 G

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2007 - KVR 25/06

bei uns veröffentlicht am 25.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 25/06 Verkündet am: 25. September 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ______

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2006 - KVR 38/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 38/05 Verkündet am: 7. November 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2006 - KVR 37/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 37/05 Verkündet am: 7. November 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja __________________ pep

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2003 - KVR 14/01

bei uns veröffentlicht am 24.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 14/01 Verkündet am: 24. Juni 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja HABET/Lekkerland G

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2005 - KVZ 20/04

bei uns veröffentlicht am 22.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 20/04 vom 22. Februar 2005 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Februar 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2017 - KVR 57/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen zu 1 gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - 3 Kart 19/16 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.01.2016 (BK6-15-168) über die Verlagerung von 50 MW Anschlusskapazität wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerde

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-Kart 5/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 31. März 2015 - B2-96/14 - in seinen Anordnungen zu Ziff. 2. des Tenors wird zurückgewiesen. Gleichfalls zurückgewiesen wird die weitergehende Beschwerde de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Sept. 2016 - VII-Verg 19/16

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Die Untätigkeitsbeschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden je zur Hälfte dem Antragsgegner und der Beigeladenen auferlegt. Stre

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2016 - KVZ 41/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 41/15 vom 26. Januar 2016 in der Kartellverwaltungssache ECLI:DE:BGH:2016:260116BKVZ41.15.0 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Sept. 2015 - VI-Kart 3/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Der Antrag der Betroffenen, ihr wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 26. Februar 2015 - B 1 - 62/13 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Apr. 2015 - VI-Kart 7/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor I.     Die Beschwerde des Antragstellers vom 29. Juli 2014 (Antrag zu Ziffer 6.) wird auf seine Kosten verworfen. II.     Der Antragsteller trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens und hat dem Antragsgegner die in der Beschwer

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 05. März 2015 - VI Kart 7/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Der Antrag des Antragstellers vom 29.07.2014 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten we

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Jan. 2015 - VI-Kart 4/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Beschwerden der Beschwerdeführer zu 1.- 6. gegen die geplante Veröffentlichung des Beschlusses vom 14. Mai 2014 im Kartellverwaltungsverfahren B3-135/13 – L. F./J. D. - in der um Geheimnisse bereinigten Fassung, wie sie dem Beschwerdefü

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Okt. 2014 - VI- Kart 5/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Das Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung wird eingestellt. II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Antragsgegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandene

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 3/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Aug. 2013 - VI Kart 1/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor I.Auf die Beschwerden der Beigeladenen zu 3) und zu 9) wird der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 15. Dezember 2011 – B 7-66/11 – aufgehoben.II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Bundeskartellamt auferlegt. Es hat zudem den Beig

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2010 - B 1 SF 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 1. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2010 - B 1 SF 2/10 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2010 - B 1 SF 3/10 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 25. August 2010 aufgehoben.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Feb. 2009 - 202 EnWG 96/07 (PS)

bei uns veröffentlicht am 16.02.2009

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Bescheid der Beschwerdegegnerin vom 12.11.2007, Az.: 1-4455.3/60, in Bezug auf die Beschwerdeführerin aufgehoben. 2. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht stat