Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 64 Anwaltszwang
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Inhaltsverzeichnis
Die Beteiligten müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Kartellbehörde kann sich durch ein Mitglied der Behörde vertreten lassen.
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published on 17/08/2006 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 11/06 vom 17. August 2006 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Soda-Club GWB § 64 Abs. 1 Nr. 1, § 65 Abs. 3 Satz 3; EG Art. 82 a) Besteht die begründete Annahme, dass die
published on 24/01/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 10/16 vom 24. Januar 2017 in dem Kartellverwaltungsverfahren ECLI:DE:BGH:2017:240117BKVR10.16.0 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2017 durch die Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck u
published on 26/10/2016 00:00
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 31. März 2015 - B2-96/14 - in seinen Anordnungen zu Ziff. 2. des Tenors wird zurückgewiesen.
Gleichfalls zurückgewiesen wird die weitergehende Beschwerde de
published on 09/10/2014 00:00
Tenor
I. Das Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung wird eingestellt.
II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Antragsgegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandene
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