Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 65 Mündliche Verhandlung

(1) Das Gericht entscheidet über die Beschwerde und über die Rechtsbeschwerde aufgrund mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

(2) Sind die Beteiligten in dem Verhandlungstermin trotz rechtzeitiger Ladung nicht erschienen oder ordnungsgemäß vertreten, so kann gleichwohl in der Sache verhandelt und entschieden werden.

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Referenzen - Gesetze | § 65 GWB

§ 65 GWB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 65 GWB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wettbewerbsregistergesetz - WRegG | § 11 Rechtsweg


(1) Gegen Entscheidungen der Registerbehörde ist die Beschwerde zulässig. § 63 Absatz 1 Nummer 1 und 2, die §§ 64, 69, 70 Absatz 1 und 2, die §§ 71 bis 73 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 Nummer 1 und 2, § 73 Absatz 3
§ 65 GWB wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 175 Verfahrensvorschriften


(1) Vor dem Beschwerdegericht müssen sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt vertreten l

Referenzen - Urteile | § 65 GWB

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 65 GWB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2007 - KVR 31/06

bei uns veröffentlicht am 08.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 31/06 vom 8. Mai 2007 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Lotto im Internet GWB § 65 Abs. 3, §§ 69, 76 Abs. 5 Im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Beschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2007 - KVR 19/07

bei uns veröffentlicht am 25.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 19/07 vom 25. September 2007 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (zu III 3 b) BGHR: ja Sulzer/Kelmix GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Für die Bagatellmarktklausel des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 G

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2006 - KVZ 40/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 40/05 vom 7. Februar 2006 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2006 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Ball, Prof. Dr. Bo

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2006 - KVR 11/06

bei uns veröffentlicht am 17.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 11/06 vom 17. August 2006 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Soda-Club GWB § 64 Abs. 1 Nr. 1, § 65 Abs. 3 Satz 3; EG Art. 82 a) Besteht die begründete Annahme, dass die

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - KVR 34/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 34/11 vom 15. Mai 2012 in dem Kartellverwaltungsverfahren Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Mai 2012 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf, den Vorsitzenden Richter P

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Nov. 2018 - 3 Kart 850/18 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor Der Antrag der Betroffenen, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde vom 16.10.2018 anzuordnen (Antrag zu Ziff. V.), wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Hilfsanträge der Betroffenen, die Bundesnetzagentur zu verpflichten, die Veröffentli

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Okt. 2016 - VI-Kart 5/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 31. März 2015 - B2-96/14 - in seinen Anordnungen zu Ziff. 2. des Tenors wird zurückgewiesen. Gleichfalls zurückgewiesen wird die weitergehende Beschwerde de

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2016 - KVZ 41/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 41/15 vom 26. Januar 2016 in der Kartellverwaltungssache ECLI:DE:BGH:2016:260116BKVZ41.15.0 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2015 - KVZ 45/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen zu 3 bis 8 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. August 2015 wird zurück

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Sept. 2015 - VI-Kart 3/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Der Antrag der Betroffenen, ihr wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 26. Februar 2015 - B 1 - 62/13 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-2 Kart 1/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Der Antrag der Beteiligten vom 12.03.2015, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 28.01.2015, B 8 – 175/11, anzuordnen, wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e: 2A. 3Die Beteiligte ist ein

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Apr. 2011 - 201 Kart 1/11

bei uns veröffentlicht am 20.04.2011

Tenor 1. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Auskunftsverfügung der Landeskartellbehörde vom 09.02.2011 (AZ: 6-4452.88/142) anzuordnen und die Vollziehung aufzuheben, wirdz u r ü c k g e w i e s e n.2. Die Rechtsbeschwerde

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. Nov. 2006 - 205 EnWG 1/06

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid der Antragsgegnerin (Az.: 1-4455.4/164) vom 17.07.2006 anzuordnen, wird z u r ü c k g e w i e s e n . Gründe   I. 1  Der Antrag auf Anordn

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Nov. 2006 - 202 EnWG 5/06

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der am 10. Juli 2006 eingelegten Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Juni 2006 (Az.: 1 - 4455.4/57) anzuordnen, soweit der Bescheid den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 15. Juni 2006 betrifft, wird

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Juli 2006 - 201 Kart 1/06

bei uns veröffentlicht am 19.07.2006

Tenor Der Antrag der Antragstellerin vom 12.06.2006 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde vom 24.05.2006 gegen die Auskunftsverfügung des Antragsgegners vom 02.05.2006, Az. 1-4452.87/380, wird zurückgewiesen. G