Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 10
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Gerichtsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Unter Aufsicht des Richters können Referendare Rechtshilfeersuchen erledigen und außer in Strafsachen Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise erheben und die mündliche Verhandlung leiten. Referendare sind nicht befugt, eine Beeidigung anzuordnen oder einen Eid abzunehmen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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4 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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18/04/2015 13:59
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Ja
18/04/2015 13:53
Die Aussagedelikte nach schützen die staatliche Rechtspflege und das öffentliche Interessen einer wahrheitsgemäßen Tatsachenfeststellung. Es handelt sich bei ihnen um abstrakte Gefährdungsdelikte. Für die Strafbarkeit der falschen Angabe genügt bere
18/04/2015 08:47
Online-Kommentar zum Meineid - § 154 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
16/04/2015 12:03
Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsAllgemeines Strafrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet.
(2) Werden mehrere Abteilungen für Familiensachen gebildet, so sollen alle Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, derselben Abteilung zug
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 30/06/2016 00:00
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass die mit dem Einstellungsbescheid vom 3. September 2014 (Gz: ...) verbundene Auflage „dass bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung (z. B. Wahrnehmung des staatsanwaltschaftliche
published on 07/03/2018 00:00
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Juni 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorlä
published on 02/12/2015 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Unterhaltsbeihilfen für die Monate September 2007 bis einschließlich Mai 2008.
2
Mit Bescheid vom 23. Juli 2007 ließ der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg den Kläger
published on 03/09/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund
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