§ 26aAmtlich · § 5 UrhG
Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Zeitreise: 20.05.2026
Die Kosten des Umsetzungsverfahrens nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz schuldet nur der im zugrunde liegenden Abhilfeverfahren verurteilte Unternehmer.
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