§ 18Amtlich · § 5 UrhG
Fortdauer der Vorschusspflicht
Zeitreise: 20.05.2026
Die Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses bleibt bestehen, auch wenn die Kosten des Verfahrens einem anderen auferlegt oder von einem anderen übernommen sind. § 31 Absatz 2 gilt entsprechend.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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