(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:

1.
das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
2.
den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
3.
die Bodenverteilung;
4.
die Raumordnung;
5.
den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
6.
die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse;
7.
die Grundsteuer.
Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.

(4) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

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Arbeitsrecht: Bauwirtschaft – SokaSiG ist aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

18.03.2019

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Steuerrecht: Gesetzgeber muss Grundsteuer reformieren

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Grundsteuer

Zum Anspruch auf Auszahlung von Eigengeld eines Strafgefangenen

23.09.2013

Arbeitsentgelt das der arbeitspflichtige Strafgefangene für die Ausübung der ihm zugewiesenen Arbeit erhält ist pfändbar.
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Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet

19.12.2011

Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10

Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

28.10.2011

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Verwaltungsrecht

Arbeitsrecht: Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

14.04.2010

Die Ausübung der ua. von § 5 Abs. 2 ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
sonstiges

BGH: Zum Ersatzanspruch für Wildschäden aus § 29 BJagdG

07.04.2010

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Verwaltungsrecht

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Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2013 - III ZR 360/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 360/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG § 35; HJa

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2013 - IX ZB 50/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 50/12 vom 20. Juni 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1; ZPO §§ 850c, 850f, 850k; JVollzGB III BW § 53 Das Eigengeld, das durch Gutschriften von.

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 93/10

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 93/10 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 189/08

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 189/08 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 30/10

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 30/10 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 43/10

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 43/10 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2008 - 5 StR 547/07

bei uns veröffentlicht am 17.04.2008

5 StR 547/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. April 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. April 2008 beschlossen: 1. Mit Zustimmung des Generalbundesanwalts wird d

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2010 - III ZR 233/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 233/09 Verkündet am: 4. März 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG §§ 6, 29 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2008 - V ZR 172/07

bei uns veröffentlicht am 04.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 172/07 Verkündet am: 4. Juli 2008 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2005 - III ZR 294/04

bei uns veröffentlicht am 10.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 294/04 Verkündet am: 10. Februar 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja NdsPresseG §

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2019 - RO 5 K 18.672

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist eine juristische Per

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2016 - 2 B 16.2107

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. Januar 2015 wird abgeändert. Ziffer I. des Urteils erhält folgende Fassung: Der Bescheid des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege vom 18. Februar 2014 in der Fassung des Ergän

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2015 - 21 BV 14.989

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsle

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 18. Okt. 2018 - RN 5 K 17.1547

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. . Tatbestand Der Kläger möchte, dass für die Spiel

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - M 12 K 17.4478

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - RO 5 K 12.1205

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Di

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 09. Mai 2016 - Vf. 14-VII/14, Vf. 3-VIII/15 ,Vf. 4-VIII/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor 1. Art. 82 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBI S. 588, BayRS 21321), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2015 (GVBI S. 296) geändert worden ist, verstößt ge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2015 - 1 BV 14.824

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherhe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Dez. 2016 - Au 6 K 16.613

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 27. Feb. 2019 - AN 4 E 19.00277

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum vom 18. Oktober 2019 bis 31. Oktober 2019 das ehemalige Messegelände in der … Straße ohne einen Ausschluss der

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 16. Juli 2019 - Vf. 41-IX-19

bei uns veröffentlicht am 16.07.2019

Tenor Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" sind nicht gegeben. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frag

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2014 - 12 K 13.2716

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2014 - 12 K 13.2341

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2014 - 12 K 13.1746

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2014 - 12 K 13.1744

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2014 - 19 ZB 12.2490

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2014 - 1 B 14.169

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 8. Mai 2012 wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beige

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2014 - 14 ZB 11.603

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründ

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2014 - 1 B 14.170

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 8. Mai 2012 wird die Klage abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen gesamtschuldnerisch mit Ausnahme der außergericht

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 30. Sept. 2014 - Vf. 1-VII/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Mit der Popularklage wendet sich der Antragsteller gegen Art. 57 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2014 - 20 CS 14.1663

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. Juli 2014 wird geändert. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage wird auch gegenüber der Anordnung in Nr. I.3.5 des Bescheides des Antragsgegners vom 10. März 20

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2014 - 3 K 13.1642

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. Satz 1 der Auflage Nr. 2.1 im Bescheid des Landratsamtes ... vom 1. Oktober 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Jan. 2015 - W 5 K 14.505

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Jan. 2015 - W 5 K 14.504

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 09. Sept. 2014 - Vf 2-VII/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe Gegenstand der Popularklage ist die Frage, ob Art. 45 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) vom 29. Juli 2008 (GVBl S. 500, BayRS 20301-F), zuletzt geändert durch § 2 des Ge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Aug. 2018 - M 17 S 18.3799

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin ist Anbi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2019 - L 11 AS 932/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.09.2018 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 06.02.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.02.2018 abgewiesen. II

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Aug. 2014 - 22 B 11.2608

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor I. Die Berufungen werden zurückgewiesen. II. Bis zur Verbindung der Berufungsverfahren zur gemeinsamen Entscheidung tragen die Kläger zu 1) und 2) die Kosten des Berufungsverfahrens 22 B 11.2608, die Kläger zu 3) und 4)

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - M 17 K 13.2314

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. ie Beklagte wird verurteilt, das folgende Angebot des „Abkommens zur Feststellung der Höhe der Filmabgabe und Einzelheiten der Leistungserbringung nach § 67 Abs. 5 i. V. m. Abs. 2 FFG“ der Klägerin anzunehm

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 10. Nov. 2016 - RO 5 K 16.853

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin, die v

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 3 ZB 13.745

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 23.210,22 Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 13. Okt. 2016 - Vf. 18-VII-15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe Gründe: I. Die Popularklage betrifft die Frage, ob der bayerische Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Vorschriften des Art. 82 Abs. 1 bis 4, Art.

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2014 - 12 K 13.2717

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2014 - 12 K 13.1747

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Sozialgericht Regensburg Urteil, 05. März 2018 - S 3 R 625/17

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung n

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 17. Juli 2018 - Vf. 28-IX-18

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens „Damit Bayern Heimat bleibt - Betonflut eindämmen" sind nicht gegeben. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Dez. 2015 - AN 11 K 14.01575

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 11 K 14.01575 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. Dezember 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1023 Hauptpunkte: Verstoß gegen Landschaftssch

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 21. Jan. 2016 - Vf. 66-IX/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Gründe Bayerischer Verfassungsgerichtshof Aktenzeichen: Vf. 66-IX-15 Entscheidung vom 21. Januar 2016 Leitsätze ... erlässt in dem Verfahren über die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2014 - 2 N 13.1067

bei uns veröffentlicht am 10.06.2014

Tenor I. Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 2 B 12.1587

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck