Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 3

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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13.10.2022 14:43

Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, die im März 2020 durch staatlichen Schießanordnungen ("Corona-Lockdown")in wirtschaftliche Schwirigkeiten geraten sind, konnten eine Soforthilfe für drei Monate beantragen. Mittlerweile werden diese sogenannten "Coronasoforthilfen" in großen Teilen zurückgefordert. Wir empfehlen gegen die Rückforderungsbescheide fristgerecht und schriftlich Widerspruch einzulegen.  Denn Entscheidungen mehrerer deutscher Verwaltungsgerichte zeigen, dass die Rückforderungsbescheide oft nicht rechtmäßig ergehen. Mittlerweile haben Abgeordnete des Bundestages einen Antrag eingebracht. Lesen Sie in den folgenden Artikel, was die Abgeordneten der Franktion der AFD fordern und warum die Schlussbescheide des Landes NRW, als rechtswidrig eingestuft worden sind. Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  
24.03.2022 11:24

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung. Im Zuge einer Auseinandersetzung mit einer Amtsleiterin, bezeichnete sie der Mann als eine: „in stabiler und persönlichkeitsgebundener Bereitschaft zur Begehung von erheblichen Straftaten befindlichen Persönlichkeit, deren geistig seelische Absonderlichkeiten und ein psychiatrischen Gutachten zu deren Geisteskrankheit Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind“. Das Persönlichkeitsrecht der Amtsleiterin überwiegt hier die Meinungsfreiheit des Mannes.
06.01.2021 13:18

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung nicht zur Entscheidung an
15.09.2020 12:46

Die Wegnahme zur Entsorgung bestimmter Lebensmittel aus Containern von Supermärkten ist strafrechtlich als Diebstahl gem. § 242 StGB zu qualifizieren, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss am 05. August 2020 (2 BvR 1985/19). Die entwendeten Lebensmittel sind als „fremd“ und nicht als herrenlos anzusehen. Über eine Entkriminalisierung des „Containers“ habe alleine der Gesetzgeber zu befinden, nicht aber das BVerfG – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht
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published on 03.11.2024 14:04

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil vom 8. Mai 2024 Az.: 16 K 2025/23           Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. Juni 2022 und des Widerspruchsbescheides vom 27. März 2023 verpflichtet, den An
published on 10.07.2024 16:07

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis Urteil vom 12. Apr. 2024 Az.: 1 K 309/23     Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
published on 03.05.2024 12:47

Eine weitere erfolgreiche Klage gegen den Rückforderungsbescheid einer Corona-Hilfe. Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte vorliegend, dass der angefochtene Rücknahme- und Rückforderungsbescheid rechtswidrig ist und die Rechte der Kl&
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Eine weitere erfolgreiche Klage gegen den Rückforderungsbescheid einer Corona-Hilfe.

Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte vorliegend, dass der angefochtene Rücknahme- und Rückforderungsbescheid rechtswidrig ist und die Rechte der Klägerin verletzt. Der Bescheid erweist sich bereits aus formellen Gründen als rechtswidrig, da die Klägerin vor dessen Erlass nicht ordnungsgemäß angehört wurde (§ 28 Abs. 1 VwVfG NRW), da sie die entsprechende E-Mail nicht erhalten hatte. 

Das Gericht argumentiert zudem, dass die Entscheidung des beklagten Landes auch nicht offensichtlich unverändert geblieben wäre, wenn die Anhörung ordnungsgemäß erfolgt wäre, sodass eine Anwendung von § 46 VwVfG NRW ausscheidet.

Das Gericht prüft auch die materielle Rechtswidrigkeit des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides. Es stellt fest, dass die Klägerin möglicherweise doch antragsberechtigt war, da nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass sie indirekt oder über Dritte von den Schließungsverordnungen betroffen war.

Das Gericht entscheidet, dass der Bescheid daher sowohl formell als auch materiell rechtswidrig ist und die Klage daher begründet ist. Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid wird aufgehoben.

published on 23.04.2024 11:10

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aufgrund von Formulierungsfehlern des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtswidrig waren. Hiermit schloss sich das Gericht der
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aufgrund von Formulierungsfehlern des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtswidrig waren. Hiermit schloss sich das Gericht der Auffassung des VG Düsseldorf aus der Vorinstanz an (20 K 217/21). Die Rückforderungsbescheide wurden aufgehoben. Die Kläger hatten jeweils 9.000 Euro Soforthilfen erhalten und sollten später rund 7.000 Euro zurückzahlen. Das OVG entschied, dass die Formulierungsfehler des Landes zu falschen Erwartungen bei den Empfängern geführt hatten und dies zu Lasten des Landes gehen müsse. Die Gelder sollten ursprünglich zur Überbrückung pandemiebedingter finanzieller Notlagen dienen, das später eingeleitete Rückmeldeverfahren des Landes konnte jedoch nicht auf die Bewilligungsbescheide gestützt werden. Dem Urteil nach, darf das Land lediglich nicht benötigte Hilfen zurückfordern.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

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