Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

ra.de-OnlineKommentar zu § 312 LAG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 312 LAG

5 relevante Anwälte

5 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen | § 312 LAG

Artikel schreiben

6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 312 LAG.

6 Artikel zitieren § 312 LAG.

Bundesverfassungsgericht fällt historische Entscheidung: Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

05.05.2021

Deutschland sorgt sich um die Zukunft. Etliche Verfassungsbeschwerden gegen die deutsche Klimapolitik erreichten seit dem Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2019 das Bundesverfassungsgericht. Die Richter des  Ersten Senats des höchsten Ger

Strafrecht: Erfolglose Verfassungsbeschwerden bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen „Containern“ - BVerfG bestätigt die Strafbarkeit von Containern

15.09.2020

Die Wegnahme zur Entsorgung bestimmter Lebensmittel aus Containern von Supermärkten ist strafrechtlich als Diebstahl gem. § 242 StGB zu qualifizieren, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss am 05. August 2020 (2 BvR 1985/19). Die entwendeten Lebensmittel sind als „fremd“ und nicht als herrenlos anzusehen. Über eine Entkriminalisierung des „Containers“ habe alleine der Gesetzgeber zu befinden, nicht aber das BVerfG – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht

Steuerrecht: Betrieb einer Blindenführhundeschule begründet gewerbliche Tätigkeit

17.08.2017

Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Hierbei handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit.
Steuerrecht

Bußgeld: Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögeln anordnen

05.02.2013

um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren-OLG Koblenz vom 02.11.12-Az:1 SsBs 105/12
andere

Denkmalschutz: Errichtung einer kleineren Solaranlage kann zulässig sein

28.11.2010

Denkmalschutz schließt den Einbau von Solaranlagen nicht aus - VG Berlin vom 09.09.10 - Az: 16 K 26/10 - Rechtsanwalt für Denkmalschutz - Verwaltungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Denkmalschutzrecht

Referenzen - Urteile | § 312 LAG

Urteil einreichen

189 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 312 LAG.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2022

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Beschluss, 24. März 2021 Az.: - 1 BvR 2656/18 - - 1 BvR 78/20 - - 1 BvR 96/20 - - 1 BvR 288/20 -   In den Verfahrenüberdie Verfassungsbeschwerden   I.  1. des Herrn G…, 
Verfassungsrecht

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2009 - I ZR 210/07

bei uns veröffentlicht am 12.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 210/07 Verkündet am: 12. November 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2006 - V ZR 46/05

bei uns veröffentlicht am 27.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 46/05 Verkündet am: 27. Januar 2006 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2005 - III ZR 10/05

bei uns veröffentlicht am 15.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 10/05 Verkündet am: 15. Dezember 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 4, 14 B

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 08. Mai 2019 - RN 5 E 19.828

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller auf seinen Antrag vom 30. April 2019 hin ein Vorlaufattest für Zuchtrinder nach Usbekistan zu erteilen. II. Die Kosten des Verfah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2018 - 10 CS 18.102

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - 9 CS 18.1330

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts R … vom 4. Juni 2018 ist in Nummer I und II wirkungslos geworden. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2019 - 23 CS 19.662

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Okt. 2018 - W 8 K 18.91

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Nov. 2017 - Au 3 K 17.196

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 24. März 2015 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 18. Januar 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens haben der Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - 2 ZB 14.180

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 15.000‚- Euro festgesetzt. Gründe Der Antrag des Klägers a

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 07. Dez. 2016 - 10 UF 1249/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hersbruck - Abteilung für Familiensachen - vom 26.8.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. 3.

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - M 23 K 16.315

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2019 - 8 AS 19.40002, 8 AS 19.40003, 8 AS 19.40004

bei uns veröffentlicht am 22.02.2019

Tenor I. Die Verwaltungsstreitsachen 8 AS 19.40002, 8 AS 19.40003 und 8 AS 40004 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge werden abgelehnt. III. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Sept. 2018 - W 8 K 18.469

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Mai 2017 - M 23 K 15.4476

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tenor I. Soweit die Parteien übereinstimmend das Verfahren für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Der Bescheid vom 10. September 2015 wird in den Ziffern 1, 2 und 9 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage a

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Apr. 2015 - M 10 K 14.5633

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 10 K 14.5633 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. April 2015 10. Kammer Sachgebiets-Nr. 1700 Hauptpunkte: Aufwendungsersatz für Fundkatzen; Öffen

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Apr. 2015 - M 10 K 14.5098

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 10 K 14.5098 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. April 2015 10. Kammer Sachgebiets-Nr. 1700 Hauptpunkte: Aufwendungsersatz für Fundtier; Öffentl

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Feb. 2014 - 1 S 14.19

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wird angeordnet, soweit sie sich gegen die Zwangsgeldandrohung in Ziffer III des Bescheides des Landratsamts K. vom 09.12.2013 richtet. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgel

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Feb. 2019 - W 8 K 18.1005

bei uns veröffentlicht am 11.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. März 2016 - 22 ZB 15.1760

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. III. Der Streitwert wird für

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2014 - 18 K 14.2089

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Juli 2016 - 14 N 15.1870

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2019 - 13a ZB 17.2456

bei uns veröffentlicht am 20.05.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 1.048,06 festgesetzt. Gründe Der Antrag des Klägers auf Zulassung de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Aug. 2014 - 10 ZB 11.1920

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Mai 2018 - W 8 K 17.1038

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2019 - 19 N 15.420

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Juli 2014 - 18 S 14.2092

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid vom ... April 2014 wird insoweit wiederhergestellt, als sich die Klage gegen Ziffer 12. des Bescheids richtet und insoweit angeordnet, als sich die Klag

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. März 2018 - M 19 SN 17.4631

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird auf Euro 15.000 festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2015 - 5 BV 15.1409

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 5 BV 15.1409 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. November 2015 (VG München, Entscheidung vom 16. April 2015, Az.: M 10 K 14.5633) 5. Senat Sachgebiet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2015 - 5 BV 15.1284

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 5 BV 15.1284 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. November 2015 (VG München, Entscheidung vom 16. April 2015, Az.: M 10 K 14.5098) 5. Senat Sachgebiet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2015 - 5 BV 14.2048

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 5 BV 14.2048 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. November 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 5. August 2014, Az.: RO 4 K 13.1851) 5. Senat Sachgeb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2015 - 5 BV 14.1846

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 5 BV 14.1846 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. November 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 5. August 2014, Az.: RO 4 K 13.1268) 5. Senat Sachgeb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2015 - 5 BV 14.1737

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 5 BV 14.1737 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. November 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 5. August 2014, Az.: RO 4 K 13.1231) 5. Senat Sachgeb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2016 - 10 CS 15.2239

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Apr. 2014 - Au 2 K 13.965

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig voll

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Mai 2018 - M 2 E 18.2021

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.750 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist Eigentümer e

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. März 2017 - M 7 K 16.3639

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. März 2017 - M 7 K 16.3638

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 12. Okt. 2016 - AN 5 S 16.01749

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Im Jahr 2014 führte der Antragsg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2014 - 10 ZB 12.2320

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 27.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 07. März 2018 - W 8 S 18.206

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2015 - 9 ZB 14.2028

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird in Abän

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Sept. 2016 - Au 3 K 15.489

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von ... vom 4. März 2015 wird mit Ausnahme der Ziffern 9 und 10 aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahm

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Sept. 2016 - Au 3 K 15.491

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von ... vom 4. März 2015 wird mit Ausnahme der Ziffern 9 und 10 aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahm

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Sept. 2016 - Au 3 K 15.490

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von ... vom 4. März 2015 wird mit Ausnahme der Ziffern 9 und 10 aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahm

Landgericht München I Beschluss, 08. Nov. 2016 - 31 S 12371/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Die Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 01.07.2016, Aktenzeichen 461 C 26728/15, wird zurückgewiesen. 2. Die beklagte Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2016 - M 17 K 15.5180

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 17 K 15.5180 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. September 2016 17. Kammer Sachgebiets-Nr. 1335 Hauptpunkte: Beihilferecht; Fortsetzungsfeststel

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2018 - 22 BV 16.2046

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2018 - 22 CS 18.566

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe I.