Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 51 Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen

(1) In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung. Bei Unterhaltsansprüchen nach den §§ 1612a bis 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dem Wert nach Satz 1 der Monatsbetrag des zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags geltenden Mindestunterhalts nach der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Altersstufe zugrunde zu legen.

(2) Die bei Einreichung des Antrags fälligen Beträge werden dem Wert hinzugerechnet. Der Einreichung des Antrags wegen des Hauptgegenstands steht die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe gleich, wenn der Antrag wegen des Hauptgegenstands alsbald nach Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe oder über eine alsbald eingelegte Beschwerde eingereicht wird. Die Sätze 1 und 2 sind im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung von Unterhalt Minderjähriger entsprechend anzuwenden.

(3) In Unterhaltssachen, die nicht Familienstreitsachen sind, beträgt der Wert 500 Euro. Ist der Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren Wert festsetzen.

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Familienrecht: Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Verweigerung der Kontaktaufnahme

05.01.2021

Folgendes entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 03.08.2020: Ein volljähriges Kind, welches jeglichen Kontakt zu seinem unterhaltspflichtigen Vater ablehnt, hat trotzdem einen Unterhaltsanspruch. Der Antragssteller, ein Fami

Familienrecht: Während des freiwilligen sozialen Jahres besteht die Unterhaltspflicht weiter fort

28.06.2018

Leistet das unterhaltsberechtigte Kind ein freiwilliges soziales Jahr ab, besteht die Unterhaltspflicht grundsätzlich weiter fort – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Kindesunterhalt

Familienrecht: Berücksichtigung des Pflegegeldes im Rahmen der Unterhaltspflicht

14.05.2018

Pflegegeld für ein behindertes Kind kann nur im Mangelfall als Einkommen des nicht betreuenden Elternteils zu berücksichtigen sein, nicht aber wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Kindesunterhalt

Ehegattenunterhalt: Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

30.05.2014

Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen.

Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten

31.10.2011

Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11

Familienrecht: Geminderte Bedürftigkeit bei Zusammenleben mit volljährigem Kind

31.10.2011

Lebt der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem leistungsfähigen Partner zusammen, kann dies seine Bedürftigkeit mindern-OLG Hamm vom 09.06.11-Az:II-6 UF 47/11

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung


(1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderun
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung


(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen E

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - XII ZB 555/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 555/12 vom 29. Januar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 61 Abs. 1, 231 Abs. 2; EStG § 64 Abs. 2 Satz 3 Aus der Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum

Amtsgericht Nürnberg Beschluss, 04. Aug. 2017 - 151 FH 85/17

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller ..., geboren am 13.04.2007, ab 01.07.2017 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 105 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß §

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 04. Dez. 2017 - 7 WF 1144/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.8.2017 in den Nummern 1. bis 3. und 5. des Tenors aufgehoben und der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 14. März 2016 - 7 UF 22/15

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor I. er Endbeschluss des Amtsgerichts Kronach vom 05.11.2014 wird in Tenorziffer 1. abgeändert wie folgt: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller für die Zeit von 15.09.2011 bis 31.05.2012 Unterhalt für A.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 20. Dez. 2016 - 11 UF 673/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers werden die Ziffern 2 und 4 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach aufgehoben und der Antrag des Antragsgegners abgewiesen. 2. Von den Kosten des Verfahrens im

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. März 2017 - 16 WF 307/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau a.d. Isar vom 27.10.2016, Az.: 2 F 188/16, wird dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert auf 23.000,- € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschw

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2016 - 2 WF 254/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Kulmbach vom 06.10.2016 (54 FH 39/16) aufgehoben. 2. Der Antrag des Antragstellers zu 2) vom 28.07.2016 auf Festsetzung von Unt

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. Dez. 2016 - 2 WF 225/16

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor Die Beschwerde des Rechtsanwalts S. gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 13.07.2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit Beschluss vom 13.07.2016 hat das Amtsgericht - F

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Feb. 2017 - 26 UF 1466/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts München vom 07.10.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Verfahrenswert für das Be

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 14. Mai 2018 - 2 UF 14/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - … vom 28.12.2017 (Az.: 211 F 1052/17) wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Feb. 2019 - 2 WF 36/19

bei uns veröffentlicht am 11.02.2019

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Starnberg vom 21.11.2018 wird in Ziff. 13 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verfahren erster Instanz auf 119.307,- € festgesetzt wird. Die Besc

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Mai 2017 - 2 WF 145/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.08.2016 (254 FH 133/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdever

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 09. Aug. 2017 - 7 UF 1276/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers vom 23.5.2017 wird abgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 10.5.2017 beendet ist. 3. Der Antragsteller trägt die weiteren Kosten des Rechtsstr

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Dez. 2014 - 33 UF 1738/14

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

Tenor 1. Die Beschwerde gegen Ziffern 2. und 3. des Beschlusses des Amtsgerichts München vom 14.10.2014 Az. 514 F 200/14 wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Verfahrenswert

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 07. Jan. 2015 - 7 UF 1410/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 7 UF 1410/14 Beschluss vom 07.01.2015 113 F 3306/13 AG Nürnberg (rechtskräftig; der BGH hat mit Beschluss vom 28. Juli 2015, Az. XII ZA 8/15, Verfahrenskostenhilfe für die beab

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 04. Juli 2016 - 7 UF 775/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung zum nachehelichen Ehegattenunterhalt mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 5.4.2016 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsteller t

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 18. Juli 2018 - 12 UF 202/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 21.12.2017 in Ziffer 1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegner werden gesamtschuldnerisch verpflichtet, an die Antra

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 10. Aug. 2016 - 254 FH 133/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller Freistaat Bayern für das Kind ... geboren am 04.06.2016, ab 01.09.2016 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 100 Prozent des jeweilig

Amtsgericht München Endbeschluss, 16. Nov. 2017 - 527 F 3766/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für das Kind ... geboren am ... ab dem 01.12.2017 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von 152,00 € zu bezahlen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 04. Okt. 2017 - 2 UF 143/17

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 31.05.2017 aufgehoben. 2. Das Verfahren betreffend den Antrag im Schriftsatz vom 28.11.2016 wird abgetrennt

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 11. Okt. 2018 - 26 UF 59/18

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor 1. Der Endbeschluss des Amtsgerichts München vom 16.11.2017 wird aufgehoben. 2. Der Antragsgegner zahlt an die Antragstellerin zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters einen monatlichen im Voraus fälligen Kindesunte

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Nov. 2014 - 20 W 2267/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Gläubigers und Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 30.07.2014, Az. 16 T 23920/13, wird zurückgewiesen. II. Der Gläubiger und Beschwerdeführer hat die gerichtlichen

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 23. Nov. 2015 - 410 F 3050/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor 1. Die aufgrund des Endbeschlusses des Amtsgerichts Augsburg - Familiengericht - vom 27.09.2013, Az.: 410 F 2267/11, vorgenommene Kürzung des Anrechts des Antragstellers ........., bei der ......... Versicherungsnummer ........., wi

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 05. Aug. 2014 - 10 UF 416/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 19.02.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Gege

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 27. Jan. 2014 - 2 WF 52/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Gründe 1. Der Antragsteller ist das am ... 2000 geborene nichteheliche Kind des Antragsgegners und der Kindsmutter H. Der Antragsteller wohnte bis Ende Januar 2012 beim Antragsgegner und zog zum 1.2.2012 zur Kindsmutter. Seit 8.6.2012

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Jan. 2014 - 2 UF 309/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Gründe I. Die am ... 2005 geborene Antragstellerin zu 1. sowie die am ... 2010 geborene Antragstellerin zu 2. sind die Kinder des Antragsgegners aus dessen Ehe mit N. Die Kindeseltern leben seit ... 2012 voneinander getrennt

Amtsgericht Bamberg Beschluss, 28. Feb. 2017 - 0250 FH 9/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor 1. Der von dem Antragsgegner an den Antragsteller F., für das Kind, ab 01.02.2017 monatlich jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats zu zahlende Unterhalt wird auf 100 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß § 1612 a Abs

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Apr. 2017 - 2 WF 107/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Bamberg vom 28.02.2017 (Az. 0250 FH 9/17) aufgehoben. 2. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner zulä

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Dez. 2014 - 10 UF 1182/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers A. sowie die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners B. wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Straubing vom 16.07.2014 abgeändert wie folgt: Der Versäumnisbeschluss des

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 25. Nov. 2014 - 11 WF 1447/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Gründe I. Der Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weiden i. d. OPf. vom 22.09.2014, mit dem sein Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren für das Kind L. W.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 18. Feb. 2016 - 2 UF 247/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des AmtsgerichtsFamiliengerichts - Forchheim vom 8.7.2014 in Ziffer 2. und 3. abgeändert: Ziffer 2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. Jan. 2017 - B 3 K 15.888

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor 1. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren B 3 K 15.888 wird auf 15.548,00 EUR festgesetzt. 2. Das Festsetzungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 29. Dez. 2017 - 408 F 2360/17

bei uns veröffentlicht am 29.12.2017

Tenor 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 01.01.2018 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen Trennungsunterhalt in Höhe von 2.730 EUR zu bezahlen. 2. Der Antragsgegner wird verpfl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Nov. 2018 - 6 UF 96/18

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerden der Antragsgegner vom 28.06.2018 und 09.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheinberg vom 11.06.2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Der Schluss-Versäumnisbeschl

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Aug. 2017 - 16 UF 118/17

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wangen im Allgäu vom 12. April 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu Händen ihres

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 02. Aug. 2017 - 13 UF 121/17

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 13.12.2016, Aktenzeichen 191 F 307/15, unter Ziffer 3 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: „Der Antragstel

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 06. Juli 2017 - 9 UF 108/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Cochem vom 17.01.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab Oktober 2016

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 29. Mai 2017 - 6 UF 88/16

bei uns veröffentlicht am 29.05.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen Ziffer 3. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Landstuhl vom 19.09.2016, Aktenzeichen 1 F 346/13, wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerd

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Apr. 2017 - 5 K 51/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe 1 I. Der Ausspruch über die Einstellung des Verfahrens erfolgt analog § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), nachdem die Bete

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 08. März 2017 - 13 UF 401/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 06.07.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefas

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 08. Nov. 2016 - 26 UF 107/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 15.6.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 3.5.2016 (Az. 25 F 387/15) abgeändert und sein Tenor wie folgt neu gefasst: Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewi

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. Sept. 2016 - 13 UF 257/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 05.04.2016, Aktenzeichen 191 F 502/15, abgeändert und der Antrag abgewiesen

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. Aug. 2016 - 17 UF 239/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Festsetzung des Verfahrenswerts im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 14.07.2015 abgeändert. Die Verfahrenswerte des Verfahrens im ersten Rechtszug werd

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Aug. 2016 - 5 UF 87/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 08.04.2014 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. 2. Die Beschwerde des

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Juli 2016 - 17 UF 284/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rottweil vom 18.11.2014, Az. 4 F 75/14 wird abgeändert und wie folgt gefasst: a) Der Antragsgegner wird verpflichtet, für die Antragstellerin Ziffer 1), geboren am 10.03.2008, für den Z

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 05. Apr. 2016 - 2 WF 37/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Diese Entscheidung zitiert Gründe 1 1. Auf die Beschwerde, über die der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache gemäß § 57 Abs. 5 Satz 2 FamGKG in seiner vollen Besetzung entscheidet, wird der angefochtene Beschluss geändert:

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 04. März 2016 - 2 UF 152/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rockenhausen vom 16. Oktober 2015 teilweise geändert und insgesamt neugefasst: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Feb. 2016 - 2 WF 301/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Teil-Anerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 22.04.2015 (Az.: 4 F 101/13) unter Ziffer 4 wie folgt abgeändert: Der Verfahrenswert

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 27. Jan. 2016 - 13 UF 638/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Linz am Rhein vom 26.08.2015 wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass der im Beschwerdeverfahren hi

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Jan. 2016 - 20 UF 133/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 16.07.2015, Az. 5 F 35/15, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Di