Einkommensteuergesetz - EStG | § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

(1)1Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht.2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist.3Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht.4Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung).5Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig (§ 139a Absatz 2 der Abgabenordnung), ist es in anderer geeigneter Weise zu identifizieren.6Die nachträgliche Vergabe der Identifikationsnummer wirkt auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 3 vorliegen.

(2)1Gehört zum Haushalt des allein stehenden Steuerpflichtigen ein Kind im Sinne des Absatzes 1, beträgt der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 4 260 Euro.2Für jedes weitere Kind im Sinne des Absatzes 1 erhöht sich der Betrag nach Satz 1 um 240 Euro je weiterem Kind.

(3)1Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ausübt.2Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft).3Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.

(4) Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag nach Absatz 2 um ein Zwölftel.

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Entlastungsbetrag: Aktuelle Rechtsprechung eröffnet Gestaltungspotenzial

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 52 Anwendungsvorschriften


(1)1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer


(1) Bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 durchzuführen. (2)1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn hat der Arbeitg

Einkommensteuergesetz - EStG | § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige


(1)1Beschränkt Steuerpflichtige dürfen Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 4 bis 8) oder Werbungskosten (§ 9) nur insoweit abziehen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.2§ 32a Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden,

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag


(1)1Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge:1.Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nicht
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 139b Identifikationsnummer


(1) Eine natürliche Person darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten. Jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden. (2) Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer verarbeiten, wenn die Verarbeitung zur Erfüllu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 139a Identifikationsmerkmal


(1) Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsve
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder


(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken i

Einkommensteuergesetz - EStG | § 63 Kinder


(1) 1Als Kinder werden berücksichtigt 1. Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1,2. vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten,3. vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Enkel. 2§ 32 Absatz 3 bis 5 gilt entsprechend.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche


(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. (2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem

Einkommensteuergesetz - EStG | § 26 Veranlagung von Ehegatten


(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - 1 StR 625/17

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Bundessozialgericht Urteil, 05. Dez. 2017 - B 12 P 1/16 R

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Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2017 - X R 65/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

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Finanzgericht Hamburg Urteil, 13. Dez. 2016 - 6 K 94/16

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob die Klägerin Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Arbeitsecke geltend machen kann. Außerdem ist streitig, ob außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit der Beerdigung der Mu

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Sept. 2016 - III R 62/13

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

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Bundesfinanzhof Urteil, 16. Feb. 2016 - IX R 1/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Dez. 2015 - 4 K 1624/15

bei uns veröffentlicht am 04.12.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Vater der von der Mutter beantragten.

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2015 - III R 17/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

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Bundesfinanzhof Urteil, 17. Sept. 2015 - III R 36/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

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Bundesfinanzhof Urteil, 05. Feb. 2015 - III R 9/13

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Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Januar 2013  3 K 12326/12 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 23. Oktober 2012 aufgeho

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Dez. 2014 - VI R 22/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

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bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden Württemberg vom 19. März 2013  8 K 516/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Mai 2014 - 6 K 2901/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid vom 22. Mai 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. August 2013 wird in der Weise geändert, dass die Einkommensteuer für 2012 auf 1.052 EUR herabgesetzt wird.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bekla

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Dez. 2013 - I R 71/10

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tatbestand 1 I. Es handelt sich um das --zunächst ausgesetzte und durch Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2013 fortgeführte-- Revisionsverfahren, welches dem Vorabentschei

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 25. Juni 2013 - 5 K 1082/09

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Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Mai 2013 - III B 2/13

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2013 - 8 K 518/11

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2013 - 8 K 516/11

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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Dez. 2012 - 1 L 14/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt ab 1. August 2010 die Auszahlung des Familienzuschlages der Stufe 1 in voller Höhe. 2 Er steht als Beamter im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt und ist als Polizeioberkommissar bei der Polizeidirektion (...), Poliz

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Okt. 2012 - III B 68/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

Tatbestand 1 I. Die seit dem Jahr 2006 verwitwete Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist die Mutter zweier 1993 und 1998 geborener Kinder. Sie erzi

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Juni 2012 - III R 26/10

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebte im Streitjahr (2008) mit seinen zwei volljährigen Söhnen N und A in seiner Wohnung; alle drei sind dort auc

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juni 2010 - VI R 35/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Aufwendungen für den Unterhalt von in der Türkei lebenden Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a des Einkommensteuerges

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Juni 2010 - III R 17/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezog Kindergeld für seinen am 1. März 1983 geborenen Sohn, der im Juni 2002 das Abitur bestanden hatte und seit

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Juni 2010 - III R 35/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt Kindergeld für seine im Oktober 1983 geborene Tochter, die seit dem Wintersemester 2006/2007 studierte. D

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Mai 2010 - VI R 29/09

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Aufwendungen für den Unterhalt von in der Türkei lebenden Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a des Einkommensteuerges

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Apr. 2010 - III R 79/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Juni 2008 - L 12 AS 5863/07

bei uns veröffentlicht am 26.06.2008

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 30.11.2007 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Berufungsverfahren zu erstatten.

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(1) Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein...