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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Wirkung erteilter Patente

Zeitreise: 04.04.2016

Die Erteilung eines Patents nach den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik steht der Veröffentlichung der Erteilung des Patents nach § 58 Abs. 1 des Patentgesetzes gleich.

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