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§ 24Amtlich · § 5 UrhG

Schutzdauer

Zeitreise: 04.04.2016‹ § 23§ 25 ›

Auf die Berechnung der Dauer des Schutzes von nach § 4 erstreckten Marken ist § 9 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes anzuwenden.

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