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§ 14Amtlich · § 5 UrhG

Überleitung von Berichtigungsverfahren

Zeitreise: 04.04.2016‹ § 13§ 15 ›

Berichtigungsverfahren nach § 19 des Patentgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik, die am 1. Mai 1992 beim Deutschen Patentamt noch anhängig sind, werden in der Lage, in der sie sich befinden, als Beschränkungsverfahren nach § 64 des Patentgesetzes weitergeführt.

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