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§ 6aAmtlich · § 5 UrhG

Patentdauer

Zeitreise: 04.04.2016

Die Dauer der nach § 4 erstreckten Patente, die am 31. Dezember 1995 noch nicht abgelaufen sind, beträgt 20 Jahre, die mit dem auf die Anmeldung folgenden Tag beginnen.

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