(1) Von der Veröffentlichung des Hinweises gemäß § 32 Abs. 5 an kann der Anmelder von demjenigen, der den Gegenstand der Anmeldung benutzt hat, obwohl er wußte oder wissen mußte, daß die von ihm benutzte Erfindung Gegenstand der Anmeldung war, eine nach den Umständen angemessene Entschädigung verlangen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Der Anspruch besteht nicht, wenn der Gegenstand der Anmeldung offensichtlich nicht patentfähig ist.

(3) Auf die Verjährung finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Verjährung frühestens ein Jahr nach Erteilung des Patents eintritt. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über internationale Patentübereinkommen - IntPatÜbkG | § 8 Veröffentlichung der internationalen Anmeldung


(1) Die Veröffentlichung einer internationalen Anmeldung nach Artikel 21 des Patentzusammenarbeitsvertrags, für die das Deutsche Patent- und Markenamt Bestimmungsamt ist, hat die gleiche Wirkung wie die Veröffentlichung eines Hinweises nach § 32 Abs.
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Patentgesetz - PatG | § 123


(1) Wer ohne Verschulden verhindert war, dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Patentgericht gegenüber eine Frist einzuhalten, deren Versäumung nach gesetzlicher Vorschrift einen Rechtsnachteil zur Folge hat, ist auf Antrag wieder in den vorig

Patentgesetz - PatG | § 58


(1) Die Erteilung des Patents wird im Patentblatt veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Patentschrift veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Patentblatt treten die gesetzlichen Wirkungen des Patents ein. (2) Wird die Anmeldung nach der Veröf

Patentgesetz - PatG | § 147


(1) Artikel 229 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass § 33 Abs. 3 und § 141 in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die

Patentgesetz - PatG | § 140


Werden vor der Erteilung des Patents Rechte aus einer Anmeldung, in deren Akten die Einsicht jedermann freisteht (§ 31 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 2), gerichtlich geltend gemacht und kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf an, da
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung


Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vor
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Patentgesetz - PatG | § 32


(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlicht 1. die Offenlegungsschriften,2. die Patentschriften und3. das Patentblatt.Die Veröffentlichung kann in elektronischer Form erfolgen. Zur weiteren Verarbeitung oder Nutzung zu Zwecken der Patentinf

Referenzen - Urteile |

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2011 - X ZB 11/10

bei uns veröffentlicht am 18.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 11/10 vom 18. Juli 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Patentanmeldung 10 2007 045 086.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2011 - X ZB 10/10

bei uns veröffentlicht am 18.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/10 vom 18. Juli 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Patentanmeldung 10 2008 032 908.8 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Polierendpunktbestimmung PatG § 35; PatV § 14 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2004 - X ZR 82/03

bei uns veröffentlicht am 03.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 82/03 Verkündet am: 3. Juni 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Drehzahlermit

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2009 - X ZR 137/07

bei uns veröffentlicht am 17.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 137/07 Verkündet am: 17. November 2009 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2008 - X ZB 4/07

bei uns veröffentlicht am 22.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/07 vom 22. Januar 2008 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Schwingungsdämpfung PatG § 17 Abs. 1; PatKostG §§ 9, 10 Eine Rückerstattung fälliger gezahlter Jahresgebühr

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2002 - X ZR 144/00

bei uns veröffentlicht am 14.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 144/00 Verkündet am: 14. Mai 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja.

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2005 - X ZR 79/04

bei uns veröffentlicht am 22.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 79/04 Verkündet am: 22. November 2005 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein ex

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2010 - X ZR 79/07

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 79/07 Verkündet am: 18. Mai 2010 Anderer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Steuerv

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2000 - X ZR 137/99

bei uns veröffentlicht am 14.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 137/99 Verkündet am: 14. November 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Oberlandesgericht München Endurteil, 01. Juni 2017 - 6 U 3973/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 1.9.2016 - 7 O 7071/15 - abgeändert und wie folgt gefasst: I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Mei

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Mai 2018 - 327 O 205/17

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im F

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2017 - X ZR 85/14

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 85/14 Verkündet am: 16. Mai 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Landgericht Hamburg Urteil, 26. Jan. 2017 - 327 O 373/12

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. […] 2. der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang die Beklagte Biege- und-Härt-Stationen für Glasscheiben, die einen Rollenförderer, bei dem die vertikale

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2016 - X ZR 163/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 163/12 Verkündet am: 27. September 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Beschichtungsve

Landgericht Düsseldorf Urteil, 31. Mai 2016 - 4a O 40/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6

Landgericht Düsseldorf Urteil, 31. Mai 2016 - 4a O 12/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle mehrfache

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. Sept. 2015 - I-15 U 124/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.08.2014, Az. 4a O 141/13, wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen. Dieses Urteil und

Landgericht Düsseldorf Urteil, 03. Sept. 2015 - 4a O 94/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor I. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen. II.Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin. III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 115 % des zu vollstreckenden Betrages. 1T a t b e s

Landgericht Düsseldorf Urteil, 26. März 2015 - 4c O 40/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle m

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Okt. 2014 - I-2 U 3/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das am 12. Dezember 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil und das Urteil des

Landgericht Düsseldorf Teilurteil, 21. Aug. 2014 - 4a O 141/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor I. 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger in der ersten Stufe Rechnung über die im Zeitraum vom 17. Januar 2010 bis einschließlich 18. Januar 2010 von der Beklagten oder per Unterlizenz von Tochterunternehmen oder von Vertragspartnern der

Oberlandesgericht Düsseldorf Grund- und Teilurteil, 07. Aug. 2014 - I-2 U 91/13

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor I. Auf die Berufung wird das am 28. November 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert: 1. Der Klägerin steht gegen die Beklagte dem Grunde nach ein Ausgleichsanspruch in Geld wegen Benutzung

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 12. Juni 2014 - I-2 U 86/09

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.06.2009 verkündete Urteil der4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass 1. der Unterlassungsausspruch (Tenor zu I. 1.) des landgerichtlichen Urteils nach

Landgericht Düsseldorf Urteil, 29. Apr. 2014 - 4b O 130/12

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Klägerin werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 2Tatbestand 3Di

Landgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2014 - 4c O 82/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, eine Vorrichtung für eine hängende Befestigung von Projektoren mit einer an der Wand oder der Decke befestigten Schiene, einer mit der Schiene verbundenen Grundplatte, die dur

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 11. Juli 2012 - 6 U 114/11

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13.09.2011 – 2 O 252/10 – im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert: Die Klage wird abgewiesen. II. Die Berufung der Kläge

Landgericht Mannheim Urteil, 16. Jan. 2004 - 7 O 403/03

bei uns veröffentlicht am 16.01.2004

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin das herauszugeben, was sie durch das Angebot und die Lieferung der nachfolgend unter a) bis f) beschriebenen Vorrichtungen zu den nachfolgend besch

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(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlicht 1. die Offenlegungsschriften,2. die Patentschriften und3. das Patentblatt.Die Veröffentlichung kann in elektronischer Form erfolgen. Zur weiteren Verarbeitung oder Nutzung zu Zwecken der Patentinformation kann...
Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über...