Erbbaurechtsgesetz - ErbbauV | § 3
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Gesetz über das Erbbaurecht Inhaltsverzeichnis
Der Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers kann nicht von dem Eigentum an dem Grundstück getrennt werden; der Eigentümer kann verlangen, daß das Erbbaurecht einem von ihm zu bezeichnenden Dritten übertragen wird.
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published on 06/11/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 165/14 Verkündet am: 6. November 2015 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
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