(1) Das auf Grund des Erbbaurechts errichtete Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Das gleiche gilt für ein Bauwerk, das bei der Bestellung des Erbbaurechts schon vorhanden ist. Die Haftung des Bauwerks für die Belastungen des Grundstücks erlischt mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch.

(2) Die §§ 94 und 95 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden auf das Erbbaurecht entsprechende Anwendung; die Bestandteile des Erbbaurechts sind nicht zugleich Bestandteile des Grundstücks.

(3) Erlischt das Erbbaurecht, so werden die Bestandteile des Erbbaurechts Bestandteile des Grundstücks.

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Grundstücksrecht: Kein Erlöschen des Wegerechts

29.03.2012

mit dem Erlöschen des Erbbaurechts - BGH vom 17.02.2012-Az:V ZR 102/11
Grundstücksrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes


(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, ei

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 95 Nur vorübergehender Zweck


(1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das Gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2019 - V ZR 68/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 68/17 vom 13. Februar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:130219BVZR68.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Februar 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2012 - V ZR 102/11

bei uns veröffentlicht am 17.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 102/11 Verkündet am: 17. Februar 2012 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ErbbauRG § 12 Abs. 3

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2018 - V ZR 33/18

bei uns veröffentlicht am 23.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 33/18 Verkündet am: 23. November 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2013 - V ZR 93/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 93/12 Verkündet am: 19. Juli 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 812 A

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Okt. 2018 - 34 Wx 448/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 11. Dezember 2017 dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht auf 2.032.524 €

Amtsgericht München Endurteil, 16. März 2018 - 424 C 13271/17

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm gemietete Wohnung im Erdgeschoss im Haus ... bestehend aus 3 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 WC, geräumt, sowie alle übrigen Räume in diesem Hausanwesen, an den Kläger herauszugeben. 2

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. März 2014 - AN 9 K 13.00760

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 18. März 2013 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des zu vollstrecken

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Mai 2016 - M 8 K 15.1775

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2018 - 4 A 5/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen eine Höchstspannungsfreileitung in der Nähe ihres Wohneigentums. 2

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Sept. 2017 - IV R 50/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Oktober 2015  16 K 10021/14 aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Juni 2016 - 3 UF 47/15

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 20.01.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts-Familiengericht-Ahaus (Aktenzeichen: 11 F 57/13) abgeändert:Das Verfahren erster Instanz auf Ausgleichung des Zugewinns ist fortzuführen. Die we

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Sept. 2015 - IV R 9/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 5. Februar 2013  3 K 190/11, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 13. September 2011, die geänderten Bes

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Aug. 2015 - 3 K 200/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tatbestand 1 A. Die Klage betrifft die Schenkungsteuer für die Grundstücksschenkung vom 5. Juli 1994 durch die Schenkerin ... (W) an den Kläger (Steuernummern .../.../... und .../.../...) sowie die der Schenkungsteuer zugrunde liegende Einheitsbewe

Landgericht Karlsruhe Urteil, 07. Feb. 2014 - 14 O 77/13 KfH III

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 17. Sept. 2013 - 1 BvR 1928/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde und das Parallelverfahren 1 BvR 1929/12 betreffen die Frage, ob der Bundesfinanzhof in den Urteilen vom 2

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Mai 2012 - VII R 29/10

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einem Geschäftsanteil von 37,5 % als Kommanditist an der Firma … KG (KG) beteiligt. Geschäftsführender Ko

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Mai 2012 - VII R 28/10

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einem Geschäftsanteil von 50 % als Kommanditist an der Firma ... KG (KG) beteiligt. Geschäftsführender Ko

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Mai 2012 - 1 K 1353/09

bei uns veröffentlicht am 02.05.2012

Tenor I. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Streitjahr 2005 vom 20. Oktober 2008 und die Einspruchsentscheidung vom 19. Februar 2009 werden aufgehoben. II. Die Kosten des Verfa

Bundessozialgericht Urteil, 08. Sept. 2011 - B 3 P 6/10 R

bei uns veröffentlicht am 08.09.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. September 2010 und des Sozialgerichts München vom 24. April 2008 sowie der Bescheid des Beklagten

Bundessozialgericht Urteil, 08. Sept. 2011 - B 3 P 4/10 R

bei uns veröffentlicht am 08.09.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. Mai 2010 und des Sozialgerichts Magdeburg vom 8. Dezember 2006 sowie der Bescheid des Beklagte

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Sept. 2010 - II R 28/09

bei uns veröffentlicht am 08.09.2010

Tatbestand 1 I. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 1. Juli 2004 bestellte die Stadt ... (Stadt) an ihrem mit einem Kurhaus bebauten Grundstück zugunsten der Klägerin

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(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze...
(1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das Gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück...