(1) Auf das Erbbaurecht finden die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 925, 927, 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Vorschriften über Ansprüche aus dem Eigentum entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus diesem Gesetz ein anderes ergibt. Eine Übertragung des Erbbaurechts, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam.

(2) Auf einen Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu erwerben, findet der § 311b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 311b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass


(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gülti

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 925 Auflassung


(1) Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Zur Entgegennahme

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 928 Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus


(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 927 Aufgebotsverfahren


(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für

Referenzen - Urteile | § 35b SGB 5

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2017 - XII ZR 26/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 26/16 Verkündet am: 12. Juli 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 94/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/16 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1069 Abs. 1; WEG §§ 35, 42 a) Zu den nach § 1069 Abs. 1 BGB auf die Bestellung eines Nießbrauchs an

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2013 - V ZR 93/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 93/12 Verkündet am: 19. Juli 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 812 A

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2009 - VII ZR 230/07

bei uns veröffentlicht am 12.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 230/07 Verkündet am: 12. Februar 2009 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2010 - II ZR 3/09

bei uns veröffentlicht am 22.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 3/09 Verkündet am: 22. März 2010 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2012 - IX ZR 136/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 136/11 Verkündet am: 26. April 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 21 Abs. 2 Nr.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2008 - II ZR 290/07

bei uns veröffentlicht am 27.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 290/07 Verkündet am: 27. Oktober 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2008 - II ZR 158/06

bei uns veröffentlicht am 27.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 158/06 Verkündet am: 27. Oktober 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 34 Wx 67/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 14. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 wurde am 30.01.2018 in Vollzi

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Sept. 2016 - 34 Wx 191/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Memmingen - Grundbuchamt - vom 4. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Juni 2016 - 34 Wx 27/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 8. Dezember 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass aus dem Stadtratsbeschluss die Bevollmächtigung zur Erklärun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2018 - 4 A 5/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen eine Höchstspannungsfreileitung in der Nähe ihres Wohneigentums. 2

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2017 - IX R 25/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. März 2015  3 K 1265/12 aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Aug. 2016 - 30 U 61/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Berufung der Klägerin offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Senat eine mündliche Verhandlung als nicht erforderlich erachtet und daher beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Z

Landgericht Dortmund Urteil, 22. Jan. 2016 - 3 O 539/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 200.000,00 € trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vol

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Jan. 2016 - I-3 Wx 287/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Der Beschluss wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, über die Anträge der Beteiligten vom 16. Juli 2015 nach Maßgabe der vorliegenden Entscheidung neu zu befinden. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. 1G r ü n d e : 2I. 3

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2015 - V ZR 165/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 165/14 Verkündet am: 6. November 2015 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2015 - V ZR 221/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 221/14 Verkündet am: 2. Oktober 2015 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Aug. 2015 - 3 K 200/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tatbestand 1 A. Die Klage betrifft die Schenkungsteuer für die Grundstücksschenkung vom 5. Juli 1994 durch die Schenkerin ... (W) an den Kläger (Steuernummern .../.../... und .../.../...) sowie die der Schenkungsteuer zugrunde liegende Einheitsbewe

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2015 - V ZR 144/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 5. Juni 2014 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2015 - V ZB 66/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 66/14 vom 13. Mai 2015 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein SachenRBerG § 106 Abs. 2 Die Feststellungswirkung nach § 106 Abs. 2 SachenRBerG erfasst auch die in dem notarie

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juni 2014 - V ZR 51/13

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 2. Zivilsenat - vom 25. Januar 2013 aufgehoben.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 17. Sept. 2013 - 1 BvR 1928/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde und das Parallelverfahren 1 BvR 1929/12 betreffen die Frage, ob der Bundesfinanzhof in den Urteilen vom 2

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2012 - XI R 38/10

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum (Reha-Zentrum) im Streitjahr 1998 eine Geschäft

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Mai 2012 - VII R 29/10

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einem Geschäftsanteil von 37,5 % als Kommanditist an der Firma … KG (KG) beteiligt. Geschäftsführender Ko

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Mai 2012 - VII R 28/10

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einem Geschäftsanteil von 50 % als Kommanditist an der Firma ... KG (KG) beteiligt. Geschäftsführender Ko

Landgericht Heidelberg Urteil, 05. Feb. 2010 - 7 O 276/09

bei uns veröffentlicht am 05.02.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläuf

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 09. Sept. 2009 - 6 U 185/07

bei uns veröffentlicht am 09.09.2009

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.08.2007 - 3 O 496/04 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert: Die Klage wird abgewiesen. II. Die Anschlussberufung der Kläger

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(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung...