Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 169 Mitteilung des Wahlergebnisses

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Bundesrechtsanwaltsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Der Vorsitzende des Wahlausschusses teilt das Ergebnis der Wahlen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit.

(2) Die Anträge der vom Wahlausschuß benannten Rechtsanwälte, sie beim Bundesgerichtshof zuzulassen, sind der Mitteilung beizufügen.

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published on 24/04/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 111/11 vom 24. April 2012 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterinnen Dr. Milger und Dr. F
published on 20/08/2014 00:00

Tenor Die Selbstablehnung der Präsidentin des Bundesgerichtshofs L.     wird für begründet erklärt. Gründe
published on 28/04/2014 00:00

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Dezember 2013 - 3 K 2243/13 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gründe  1 Die Beschwerde des Klägers gegen den Ve
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