Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 253 Immaterieller Schaden

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

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18.01.2023 13:08

Schmerzen, die Angehörige beim Tod oder Verletzung einer geliebten Person erleiden stellen eine Gesundheitsbeeinträchtigung dar, wenn sie medizinisch fassbar sind. Das für einen Schmerzensgeldanspruch in der Vergngenheit erforderliche Vorliegen eines über das "gewöhnliche" Maß hinausgehenden Leids wird nicht mehr gefordert.
05.09.2017 09:13

Ein Radfahrer, der beim Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, kann 1/3 des Schadens selbst zu tragen haben.
SubjectsAllgemeines
09.05.2017 14:22

Ein Radfahrer, der einen Kreisel überquert, bei dem die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt, verletzt die Vorfahrt eines von rechts einfahrenden Kraftfahrzeugs, wenn er das Rondell nicht vor dem Kraftfahrzeug räumen kann.
28.03.2017 12:53

Verletzt die gesetzliche Krankenkasse das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Patientin, kann die Erbin der Patientin keine immaterielle Entschädigung verlangen.
Subjectsallgemeines
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(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Grundrente nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz sowie der Renten und Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für einen Schaden an Leben sowie a

(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind1.Leistungen nach diesem Buch,2.die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,3.die Renten oder Beihilfen,

(1) Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen. § 20 des Zwölften Buches Sozialge

(1) Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den Eigentümer oder den
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published on 14.02.2023 14:15

Das Ansicht des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) begründet die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten einen Schadensersatzanspruch gegen die:den Verantwortliche:n. Die im vorliegenden Fall verantwortliche Impfzentruminhaberin muss
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Das Ansicht des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) begründet die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten einen Schadensersatzanspruch gegen die:den Verantwortliche:n.

Die im vorliegenden Fall verantwortliche Impfzentruminhaberin muss 100 Euro immateriellen Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die DSGVO, an den Betroffenen zahlen.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 12.01.2023 13:33

Erleidet eine Person einen Zustand des Schocks, aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen, kann sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Verletzer geltend machen. Das gilt sofern die mit dem Schock einhergehenden Beeinträchtigungen
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Erleidet eine Person einen Zustand des Schocks, aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen, kann sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Verletzer geltend machen. Das gilt sofern die mit dem Schock einhergehenden Beeinträchtigungen über das übliche Maß, das Personen in solcher Situation für gewöhnlich erleiden, hinausgehen und Krankheitswert haben.

Die Geltendmachung eines Schockschadens im Falle der nicht vorsätzlichen tödlichen Verletzung eines freilaufenden Hundes durch einen Traktor soll nicht möglich sein. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.03.2012. Der BGH lehnte einen entsprechenden Schmerzensgeldanspruch der Besitzerin einer 14-Monatigen Labrador-Hündin ab. Nach Ansicht des Gerichts gehören psychische Beeinträchtigungen, die infolge der Verletzung oder Tötung von Haustieren entstehen, zum allgemeinen Lebensrisiko und können keine Schmerzensgeldansprüche begrünen. Insofern kann die Rechtsprechung zu Schmerzensgeld in Fällen von Schockschäden bei der Verletzung von Angehörigen nicht mit Fällen psychischer Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren nicht gleichzusetzen.

Neue Rechtsprechung:

Nach neuer Rechtsprechung wird im Fall von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Angehörigen verursacht worden sind, das Merkmal eines über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Leides nicht mehr gefordert (vgl. BGH BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21).

Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin

published on 12.01.2023 12:40

Eine psychische Gesundheitsschädigung nach dem Tod eines Angehörigen kann einen Schmerzensgeldanspruch des Verursachers begründen. Voraussetzung für das Vorliegen einer schmerzensgeldvoraussetzenden Gesundheitsverletzung ist, dass
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Eine psychische Gesundheitsschädigung nach dem Tod eines Angehörigen kann einen Schmerzensgeldanspruch des Verursachers begründen. Voraussetzung für das Vorliegen einer schmerzensgeldvoraussetzenden Gesundheitsverletzung ist, dass die Beeinträchtigung pathologisch messbar ist, also medizinisch relevant ist und über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind. Eine Haftung für Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch einen Schock, aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen entstanden sind, wird grundsätzlich für diejenigen Fälle bejaht, bei denen der „Schockgeschädigte“ den Unfall/Tod des Angehörigen miterlebt hat und nicht lediglich durch eine Nachricht hiervon erfahren hat.

Vorliegend macht der Kläger Schmerzensgeldansprüche gegen den Beklagten geltend, nachdem er den tödlichen Unfall seiner Ehefrau mit ansehen musste.

Neue Rechtsprechung:

Nach neuer Rechtsprechung wird im Fall von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Angehörigen verursacht worden sind, das Merkmal eines über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Leides nicht mehr gefordert (vgl. BGH BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21).

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 11.01.2023 18:51

Bundesgerichtshof Urteil vom 6. Dezember 2022 Az.: VI ZR 168/21 Bei sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im
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