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§ 20Amtlich · § 5 UrhG

Bundesbesoldungsordnungen A und B

Zeitreise: 22.10.2026

Die Ämter der Beamten und Soldaten und die Zuordnung der Ämter entsprechend ihrer Wertigkeit zu den Besoldungsgruppen sind in Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B geregelt. Die Grundgehälter der Besoldungsgruppen sind in Anlage IV ausgewiesen.

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