Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 39 Grundlage des Familienzuschlages

(1) Der Familienzuschlag wird nach der Anlage V gewährt. Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entspricht. Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter) ist die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes maßgebend, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt.

(2) Bei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird der in Anlage V ausgebrachte Betrag auf das Grundgehalt angerechnet. Steht ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zu oder würde es ihnen ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen, so erhalten sie zusätzlich den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der Kinder entspricht. § 40 Abs. 5 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 46 Bemessung der Beihilfe


(1) Beihilfe wird als prozentualer Anteil (Bemessungssatz) der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt. Maßgeblich ist der Bemessungssatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung. In Pflegefällen können, soweit dies in dieser Verordnung ausdrücklich vorgese

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 5 Konkurrenzen


(1) Die Beihilfeberechtigung aus einem Dienstverhältnis oder ein Anspruch auf Leistungen der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte schließt 1. eine Beihilfeberechtigung auf Grund eines Versorgung
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche


(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. (2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem

Einkommensteuergesetz - EStG | § 65 Andere Leistungen für Kinder


1Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:1.Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 4 Andere Leistungen für Kinder


Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:1.Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 3 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche


(1) Für jedes Kind werden nur einer Person Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. (2) Erfüllen für ein Kind mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so werden das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Leis
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 40 Stufen des Familienzuschlages


(1) Zur Stufe 1 gehören:1.verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,2.verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,3.geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie d

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Mai 2019 - W 1 K 18.1277

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

Tenor I. Der Bescheid des Landesamtes für Finanzen vom 28. Juni 2018 und der Widerspruchsbescheid vom 7. September 2018 werden aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 7. November 2005 bis zum

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Dez. 2016 - M 21 K 14.1651

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Höhe se

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2018 - 6 ZB 18.1761

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 26. Juli 2018 - Au 2 K 17.1524 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2014 - 14 ZB 13.1888

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 19.200 Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2016 - 3 ZB 13.804

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 6.611,35 € festgesetzt. Grün

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Juli 2018 - Au 2 K 17.1524

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 A 2105/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung d

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. März 2016 - 10 K 5500/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - 2 C 40/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 27. Jan. 2015 - 12 A 293/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils..

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. März 2014 - 2 C 2/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Höhe des kinderbezogenen Familienzuschlags bei geschiedenen Beamten, deren Kind bei beiden Eltern zu gleichen Anteilen im wöch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Sept. 2013 - 2 C 52/11

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin beansprucht den Familienzuschlag der Stufe 1 in der ihrem Teilzeitstatus entsprechenden Höhe.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor 1. Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter Landau wird als unzulässig verworfen. 2. § 40 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesb

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2010 - 2 C 44/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin steht als Finanzbeamtin im Landesdienst. Sie ist seit dem 1. November 2004 teilzeitbeschäftigt und bezieht für ihre beiden Kinder das Kindergel

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2010 - 2 C 41/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine beamtete Lehrerin, war von August 2005 bis August 2006 teilzeitbeschäftigt und für ihre Tochter kindergeldberechtigt. Ihr Ehemann war in

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2010 - 2 C 43/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin steht als Oberregierungsrätin im Landesdienst. Sie ist seit dem 1. August 2004 mit 27, seit dem 1. August 2006 mit 30 von 41 Stunden teilzeitbe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2010 - 2 C 51/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist Regierungsoberamtsrat bei der Beklagten. Aus seiner 2001 geschiedenen Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen, die bei ihrer Mutter leben und für

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2010 - 2 C 42/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin steht als Finanzbeamtin im Landesdienst. Sie ist teilzeitbeschäftigt und bezieht für ihre drei Kinder das Kindergeld. Ihr Ehemann ist in Vollze

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 10. Feb. 2009 - 5 K 1406/08

bei uns veröffentlicht am 10.02.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, beanspruc

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 05. Feb. 2009 - 4 K 1604/08

bei uns veröffentlicht am 05.02.2009

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 21.04.2004 und dessen Widerspruchsbescheid vom 28.03.2008 werden aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, dem Kläger Familienzuschlag der Stufe 1 ab 01.05.2004 zu zahlen. Das beklagte Land trägt

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Okt. 2004 - 4 S 1243/03

bei uns veröffentlicht am 13.10.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Januar 2003 - 17 K 3906/02 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

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(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. (2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil...
1Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:1.Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus der...
(1) Für jedes Kind werden nur einer Person Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. (2) Erfüllen für ein Kind mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so werden das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Leistungen für...
Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:1.Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus der...
(1) Zur Stufe 1 gehören:1.verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,2.verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,3.geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren...