Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 52 Auslandsdienstbezüge

(1) Auslandsdienstbezüge werden gezahlt bei dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland (ausländischer Dienstort), der nicht einer Tätigkeit im Grenzverkehr und nicht einer besonderen Verwendung im Ausland dient (allgemeine Verwendung im Ausland). Sie setzen sich zusammen aus Auslandszuschlag und Mietzuschuss.

(2) Die Auslandsdienstbezüge werden bei Umsetzung oder Versetzung zwischen dem Inland und dem Ausland vom Tag nach dem Eintreffen am ausländischen Dienstort bis zum Tag vor der Abreise aus diesem Ort gezahlt. Bei Umsetzung oder Versetzung im Ausland werden sie bis zum Tag des Eintreffens am neuen Dienstort nach den für den bisherigen Dienstort maßgebenden Sätzen gezahlt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Beamte, Richter oder Soldat für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten vom Inland ins Ausland oder im Ausland abgeordnet oder kommandiert ist. Der Abordnung kann eine Verwendung im Ausland nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes gleichgestellt werden. Absatz 1 Satz 1 gilt nicht

1.
bei einer Umsetzung, Abordnung oder Kommandierung vom Ausland in das Inland für mehr als drei Monate,
2.
bei einer Umsetzung, Abordnung oder Kommandierung vom Ausland in das Inland für bis zu drei Monate, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind,
3.
wenn der Besoldungsempfänger nach der Umsetzung, Abordnung oder Kommandierung vom Ausland in das Inland nicht mehr in das Ausland zurückkehrt.
Die oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 zulassen.

(4) Beamte, Richter und Soldaten, denen für ihre Person das Grundgehalt einer höheren Besoldungsgruppe als der für ihr Amt im Ausland vorgesehenen zusteht, erhalten die Auslandsdienstbezüge nur nach der niedrigeren Besoldungsgruppe. Das Grundgehalt der niedrigeren Besoldungsgruppe und der entsprechende Familienzuschlag werden auch dem Kaufkraftausgleich zugrunde gelegt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen


(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 7), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Satz 1 ist nicht auf Empfänger von Waisengeld anzuwend

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen


(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 5), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Mindestens ist ein Betrag in Höhe von 20 Prozent der V

Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG | § 10 Besoldungsrechtliche Sonderregelungen


(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, nach Anhörung des Vorstands durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, ob und inwieweit Sonderzahlungen, leistungsbezogene Besoldungselemente, widerru

Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV 2019 | § 12 Auslandstrennungsgeld in Sonderfällen


(1) Haben beide Ehegatten oder Lebenspartner Anspruch auf Auslandstrennungsgeld nach dieser Verordnung, kann jede berechtigte Person nur Leistungen wie eine nach § 4 Absatz 2 berechtigte Person erhalten; Reisebeihilfen für Heimfahrten werden nach § 1
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 54 Mietzuschuss


(1) Der Mietzuschuss wird gewährt, wenn die Miete für den als notwendig anerkannten leeren Wohnraum (zuschussfähige Miete) 18 Prozent der Summe aus Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1, Amts-, Stellen-, Ausgleichs- und Überleitungszulagen mit Au
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 29 Zuweisung


(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Nov. 2015 - W 1 K 14.455

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 1 K 14.455 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. November 2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr: 1324 Hauptpunkte: Feststellungsklage; Normän

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Okt. 2016 - Au 2 K 15.1170

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Siche

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Aug. 2018 - B 5 K 16.901

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Aug. 2018 - B 5 K 16.900

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Nov. 2018 - 1 WB 20/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die rückwirkende Korrektur einer Versetzungsverfügung. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 1 WB 39/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen eine Kommandierung und begehrt stattdessen eine entsprechende Dienstreiseanordnung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Mai 2017 - 2 C 60/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Oberstleutnants. Er war in den Jahren 2007 bis 2012 zur Teilnahme an einem NATO-Programm nach Glons/Belgien

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Mai 2017 - 2 C 52/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Oberstleutnants. Zur Teilnahme an einem NATO-Programm versetzte ihn das Personalamt der Bundesw

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2016 - 2 C 22/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im Polizeivollzugsdienst.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2016 - 2 C 23/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im Polizeivollzugsdienst.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2016 - 2 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im Polizeivollzugsdienst.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. März 2016 - 4 S 758/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 07. Oktober 2014 - 6 K 2219/13 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Jan. 2016 - 23 K 1932/14

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, durch Bescheid den dem Kläger dem Grunde nach bewilligten Mietzuschuss insgesamt abzurechnen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger s

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Aug. 2015 - 1 A 421/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor Die Berufungen werden zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens in vollem Umfang. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vo

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 17. Aug. 2015 - 13 K 4108/14

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 17. Aug. 2015 - 13 K 3998/14

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Mai 2015 - 13 K 2183/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamts vom 19. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. März 2014 verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 23. bis zum 27. September 2013 einen Mietzuschuss i

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Jan. 2015 - 2 C 14/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Zahlung eines höheren Mietzuschusses für seine aufgrund der Verwendung im Ausland dort gemietete Wohnung.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Juni 2014 - 4 S 169/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 05. Dezember 2012 - 3 K 1353/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Jan. 2014 - 15 K 7241/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weiteren Freizeitausgleich in Höhe von insgesamt 27 Stunden für de

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Jan. 2014 - 15 K 4/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weiteren Freizeitausgleich in Höhe von insgesamt 42,5 Stunden für di

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Dez. 2013 - 6 AZR 145/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2011 - 6 Sa 1422/11 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 21. Feb. 2013 - 1 A 123/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tenor Unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Dezember 2011 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 2 K 975/10 - wird die Klage insgesamt abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. Feb. 2012 - 3 K 1819/10

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Der ... ... Kläger steht als Polizeihauptkommissar im Dienst der Bundespolizei.2 Mit Wirkung vom 01.06.2002 wurde ihm beim Bundes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2011 - 2 A 3/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tatbestand 1 Der Kläger will für einen Einsatz in Afghanistan Auslandsdienstbezüge an Stelle von Auslandsverwendungszuschlag erhalten.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2010 - 2 C 52/09

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin steht als Beamtin auf Lebenszeit im Dienst der Beklagten. Sie begründete am 15. April 2004 eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Gesetzes über

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. März 2010 - 6 AZR 434/07

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Mai 2007 - 2 Sa 1253/06 - teilweise aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 09. Sept. 2005 - 1 Q 17/05

bei uns veröffentlicht am 09.09.2005

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 56/04 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zulassungsverfahrens fallen dem

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 21. Jan. 2004 - 4 S 2174/03

bei uns veröffentlicht am 21.01.2004

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. August 2003 - 17 K 4591/01 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert des Zulassun

Referenzen

(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer anderen...