Baugesetzbuch - BBauG | § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz

(1) § 233 ist auf Verfahren, Pläne, Satzungen und Entscheidungen, die auf der Grundlage des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch eingeleitet, in Kraft getreten oder wirksam geworden sind, entsprechend anzuwenden.

(2) Bei Bauleitplanverfahren, die vor dem 1. Januar 1998 förmlich eingeleitet worden sind, kann die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung weiter angewendet werden.

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Baugesetzbuch - BBauG | § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften


(1) Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, werden nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ist mit gesetzlich

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 04. Mai 2015 - 4 A 269/13

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich mit ihren Klagen gegen die Heranziehung zu Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie gegen eine Gebühr aus der Bescheidung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung. 2 Die Kläger

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 20. Aug. 2008 - 1 A 453/07

bei uns veröffentlicht am 20.08.2008

Tenor Unter teilweiser Abänderung des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. November 2007 - 11 K 771/07 - wird die Klage gegen die in den Bescheiden des Beklagten vom 16. Oktober 2003 enthaltenen Festsetzungen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Jan. 2008 - 5 S 210/07

bei uns veröffentlicht am 25.01.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. November 2006 - 4 K 2510/05 - im Zinsausspruch geändert: Die Beklagte wird verpflichtet, ab dem Eintritt der Rechtshängigkeit ein halbes Prozen

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(1) Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, werden nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ist mit gesetzlich...