Baugesetzbuch - BBauG | § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung

(1) Für vorhandene Erschließungsanlagen, für die eine Beitragspflicht auf Grund der bis zum 29. Juni 1961 geltenden Vorschriften nicht entstehen konnte, kann auch nach diesem Gesetzbuch kein Beitrag erhoben werden.

(2) Soweit am 29. Juni 1961 zur Erfüllung von Anliegerbeitragspflichten langfristige Verträge oder sonstige Vereinbarungen, insbesondere über das Ansammeln von Mitteln für den Straßenbau in Straßenbaukassen oder auf Sonderkonten bestanden, können die Länder ihre Abwicklung durch Gesetz regeln.

(3) § 125 Absatz 3 ist auch auf Bebauungspläne anzuwenden, die vor dem 1. Juli 1987 in Kraft getreten sind.

(4) § 127 Absatz 2 Nummer 2 ist auch auf Verkehrsanlagen anzuwenden, die vor dem 1. Juli 1987 endgültig hergestellt worden sind. Ist vor dem 1. Juli 1987 eine Beitragspflicht nach Landesrecht entstanden, so verbleibt es dabei.

(5) Ist für einen Kinderspielplatz eine Beitragspflicht bereits auf Grund der vor dem 1. Juli 1987 geltenden Vorschriften (§ 127 Absatz 2 Nummer 3 und 4 des Bundesbaugesetzes) entstanden, so verbleibt es dabei. Die Gemeinde soll von der Erhebung des Erschließungsbeitrags ganz oder teilweise absehen, wenn dies auf Grund der örtlichen Verhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung des Nutzens des Kinderspielplatzes für die Allgemeinheit, geboten ist. Satz 2 ist auch auf vor dem 1. Juli 1987 entstandene Beiträge anzuwenden, wenn

1.
der Beitrag noch nicht entrichtet ist oder
2.
er entrichtet worden, aber der Beitragsbescheid noch nicht unanfechtbar geworden ist.

(6) § 128 Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Umlegungsplan (§ 66 des Bundesbaugesetzes) oder die Vorwegregelung (§ 76 des Bundesbaugesetzes) vor dem 1. Juli 1987 ortsüblich bekannt gemacht worden ist (§ 71 des Bundesbaugesetzes).

(7) Ist vor dem 1. Juli 1987 über die Stundung des Beitrags für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (§ 135 Absatz 4 des Bundesbaugesetzes) entschieden und ist die Entscheidung noch nicht unanfechtbar geworden, ist § 135 Absatz 4 dieses Gesetzbuchs anzuwenden.

(8) § 124 Absatz 2 Satz 2 in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung ist auch auf Kostenvereinbarungen in Erschließungsverträgen anzuwenden, die vor dem 1. Mai 1993 geschlossen worden sind. Auf diese Verträge ist § 129 Absatz 1 Satz 3 weiterhin anzuwenden.

(9) Für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind, kann nach diesem Gesetz ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden. Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen. Leistungen, die Beitragspflichtige für die Herstellung von Erschließungsanlagen oder Teilen von Erschließungsanlagen erbracht haben, sind auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bei Bedarf Überleitungsregelungen durch Rechtsverordnung zu treffen.

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Baugesetzbuch - BBauG | § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags


(1) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. (2) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind 1. die öffentli

Baugesetzbuch - BBauG | § 125 Bindung an den Bebauungsplan


(1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Absatz 2 setzt einen Bebauungsplan voraus. (2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absatz 4 bis 7 bezeichneten Anfo

Baugesetzbuch - BBauG | § 128 Umfang des Erschließungsaufwands


(1) Der Erschließungsaufwand nach § 127 umfasst die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen;2. ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und ihre Beleuchtung;3. die

Baugesetzbuch - BBauG | § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand


(1) Zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwands können Beiträge nur insoweit erhoben werden, als die Erschließungsanlagen erforderlich sind, um die Bauflächen und die gewerblich zu nutzenden Flächen entsprechend den baurechtlich

Baugesetzbuch - BBauG | § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot


Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Absatz 1 erlassen und lehnt sie das zumutbare Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags über die Erschließung ab, ist sie verpflichtet, die Erschließung selbst durchzuführen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags


(1) Der Beitrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. (2) Die Gemeinde kann zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall, insbesondere soweit dies zur Durchführung eines genehmigten Bauvorhabens erforderlich ist, zula

Baugesetzbuch - BBauG | § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans


(1) Die Umlegungsstelle hat ortsüblich bekannt zu machen, in welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan unanfechtbar geworden ist. Dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans steht es gleich, wenn der Umlegungsplan lediglich wegen der Höhe einer Ge

Baugesetzbuch - BBauG | § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans


(1) Der Umlegungsplan ist von der Umlegungsstelle nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss aufzustellen. Er kann auch für Teile des Umlegungsgebiets aufgestellt werden (Teilumlegungsplan). (2) Aus dem Umlegungsplan muss der in Aussicht ge

Baugesetzbuch - BBauG | § 76 Vorwegnahme der Entscheidung


Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke sowie andere Rechte nach den §§ 55 bis 62 geregelt werden, bevor der Umlegungsplan aufgestellt ist. Die §§ 70 bis 75 gelten entspre

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2016 - 6 ZB 14.2405

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. September 2014 - B 4 K 12.424 - in seinem stattgebenden Teil wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kos

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2016 - 6 ZB 14.2404

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. September 2014 - B 4 K 12.392 - in seinem stattgebenden Teil wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kos

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - 6 ZB 14.2843

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. November 2014 - Au 2 K 13.2034 - wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 6 B 16.978

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. Dezember 2015 - M 2 K 15.1651 - geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 27. November 2013 wird insoweit aufgehoben, als darin e

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Okt. 2014 - B 4 K 12.276

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Die Vorausleistungsbescheide der Beklagten vom 23.02.2012 an die Klägerin zu 1 und den Kläger zu 2 werden aufgehoben, soweit darin jeweils ein höherer Betrag als 13.168,62 EUR festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgew

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Feb. 2017 - AN 3 S 16.02438, AN 3 S 16.02439

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom 11. November 2016 gegen die Bescheide vom 12. Oktober 2016 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Feb. 2017 - AN 3 S 16.02436, AN 3 S 16.02437

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Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom 11. November 2016 gegen die Bescheide vom 12. Oktober 2016 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. März 2016 - B 4 K 14.642

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - M 2 K 15.237

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 2 S 14.371

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 11.141,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragstelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - 6 CS 16.1932

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. August 2016 - AN 3 S 16.1585 - abgeändert. Die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche des Antr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2016 - 6 BV 16.856

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. März 2016 - B 4 K 14.642 - abgeändert. Der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Lichtenfels vom 22. August 2014 wird insoweit

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 2 K 14.4609

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 2 K 14.4609 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Mai 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vorhand

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 2 K 14.4608

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 2 K 14.4608 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Mai 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vorhand

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2018 - M 28 K 17.1289

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2017 - 6 ZB 17.840

bei uns veröffentlicht am 18.08.2017

Tenor I. Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 23. Februar 2017 – Au 2 K 16.296 und Au 2 K 17.119 – wird abgelehnt. II. Die Kläger haben die Kosten de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2015 - 6 ZB 13.1128

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. April 2013 - Au 2 K 12.218 und Au 2 K 12.219 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsv

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 6 ZB 13.1548

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Mai 2013 - AU 2 K 11.1326 - wird abgelehnt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2015 - AN 3 K 14.00075

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. ..., Gemarkung ... Mit Bescheid vom 19. Juni 2013 zog die Bekla

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2014 - 6 CS 14.1077

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 25. April 2014 - M 2 S 14.371 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu trage

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2015 - M 2 K 14.4463

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 2 K 14.4463 Im Namen des Volkes Urteil vom 13. Januar 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Sept. 2018 - W 3 K 16.669

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Dez. 2014 - M 2 K 14.782

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 2 K 14.782 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Dezember 2014 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitrag; unsel

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Dez. 2014 - M 2 K 14.781

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 2 K 14.781 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Dezember 2014 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitrag; unsel

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Mai 2016 - M 2 S 16.363

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrags des Antragstellers zu 2) eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Gerichtskosten haben die Antragstellerin zu 1) und die Antragsgegnerin jeweils die

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Jan. 2016 - M 2 K 15.192

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Jan. 2016 - M 2 K 14.4558

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 28. Januar 2014 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts ... vom 2. September 2014 werden aufgehoben, soweit ein Beitrag von mehr als 11.685,91 € festgesetzt wurde und die Klägerin in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2016 - 6 CS 16.1034

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 2. Mai 2016 - AN 3 S 16.626 - abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2016 - 6 CS 16.1033

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 2. Mai 2016 - AN 3 S 16.628 - abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2016 - 6 CS 16.1032

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 2. Mai 2016 - AN 3 S 16.627 - abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsge

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juli 2016 - W 3 K 15.28

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2014 - 6 CS 13.2392

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Oktober 2013 - W 2 S 13.732 - abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die Beitragsbescheide der Antragsgegner

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juni 2016 - M 8 K 15.2065, M 8 K 15.2067

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor I. Die Bescheide vom 27. April 2015, Az: ..., werden aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, den Bauantrag vom 11. September 2014 Plan-Nr. ... zu genehmigen. III. Die Beklagte hat die Kosten der Verfah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2016 - 6 B 16.599

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Juli 2014 - W 3 K 13.185 - in seinem stattgebenden Teil wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfa

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juli 2016 - W 3 K 15.25

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. Jan. 2019 - 15 A 2125/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 8.567,54 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Ber

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 22. Mai 2018 - 3 A 812/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Okt. 2017 - 9 B 61/16

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 09. März 2017 - 9 A 122/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Erschließungsbe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. März 2017 - 9 B 19/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Re

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 30. Jan. 2017 - 4 A 1352/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Dez. 2016 - 2 A 148/15

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag für das Jahr 2014. 2 Sie ist Eigentümerin des Grundstücks, F-Straße in E-Stadt. Das Grundstück ist 446 m2 groß und

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - 9 A 153/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 24. Nov. 2016 - 4 A 617/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibende

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 9 C 26/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage K.straße in der beklagten Landeshauptstadt D.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 9 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage K.straße in der beklagten Landeshauptstadt D.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 9 C 27/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage K.straße in der beklagten Landeshauptstadt D.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Nov. 2016 - 17 K 4664/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin ist Eigentümerin der in Köln-I.         gelegenen Grundstücke Gemarkung X.        -T.           , Flur 0, Flurstücke 0000, 0000 und 00

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 05. Sept. 2016 - 4 A 206/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Be

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 22. Juli 2016 - 9 A 127/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Die Bescheide vom 14.01.2015 in Gestalt der Änderungsbescheide vom 04.02.2015 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 04.05.2015 werden aufgehoben, soweit sie einen Ausbaubeitrag von mehr als 11.904,12 € festsetzen. Im Übrigen wird die

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(1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Absatz 2 setzt einen Bebauungsplan voraus. (2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absatz 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen...
(1) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. (2) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind 1. die öffentlichen zum Anbau...
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(1) Zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwands können Beiträge nur insoweit erhoben werden, als die Erschließungsanlagen erforderlich sind, um die Bauflächen und die gewerblich zu nutzenden Flächen entsprechend den baurechtlichen...