(1) Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet.

(2) Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern.

(3) Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Absatz 5 Satz 2 genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen.

(4) Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Immobilienrecht: Zum vertraglichen Rückzahlungsanspruch beim Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke

13.03.2015

Die Privatisierungsstelle hat bei der Ermittlung des Verkehrswerts nach § 3 Abs. 7 Satz 1 AusglLeistG, § 9 Abs. 1, § 5 FlErwV kein Ermessen.
Grundstücksrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeskleingartengesetz - BKleingG | § 5 Pacht


(1) Als Pacht darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden. Die auf die gemeinschaftlichen Einrichtungen entfallenden Flächen we

Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 97 Ermittlungen des Notars


(1) Der Notar kann auf Antrag eines Beteiligten Ermittlungen durchführen. Er kann insbesondere 1. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte (§ 195 Abs. 3 und § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs) einholen,2. ein Verfahren zur Bodensonde
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses


(1) Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn 1. die für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden bei der Erfüllung der Aufgaben nach diese

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2002 - V ZR 105/02

bei uns veröffentlicht am 29.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 105/02 Verkündet am: 29. November 2002 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2001 - V ZR 420/99

bei uns veröffentlicht am 12.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 420/99 Verkündet am: 12. Januar 2001 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2006 - V ZR 17/06

bei uns veröffentlicht am 23.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 17/06 Verkündet am: 23. Juni 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Sept. 2000 - V ZR 420/98

bei uns veröffentlicht am 15.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 420/98 Verkündet am: 15. September 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Landgericht München I Endurteil, 23. März 2018 - 37 O 2194/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor 1. Den Beklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, bei der Beklagten zu 1) zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, unters

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 06. Dez. 2018 - RO 7 K 16.1891

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 9. November 2016, Az. SSB-2016-46, wird aufgehoben, soweit ein Betrag von mehr als 574,80 € festgesetzt ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trage

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 06. Dez. 2018 - RO 7 K 16.1883

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen einen Ausgle

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Juni 2016 - AN 11 K 15.01378

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor 1. Zum ursprünglichen Klagebegehren Nr. 2 wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2018 - 34 Wx 115/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 14. März 2018 dahingehend abgeändert, dass der Geschäftswert festgesetzt wird auf: 400.000 € für die Eintr

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Juni 2018 - 1 L 105/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 24. Februar 2015 – 2 A 809/12 – wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für d

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. Juli 2017 - 1 L 206/14

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 16. September 2014 – 2 A 1384/12 – wird geändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläuf

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 30. März 2017 - L 2 AS 365/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor 1. Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 13. April 2015 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Betei

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 3 Bf 52/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2015 teilweise geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 16. Februar 2009 und der Widerspruchsbescheid v

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 14. Nov. 2016 - 3 Bf 207/15

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens. Der Beschluss

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2016 - 3 Bf 54/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Vermerk: Tenor berichtigt durch Beschluss vom 22. Juni 2016. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2015 geändert. Die Klage wird a

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 18. Jan. 2016 - 3 K 176/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Gründe 1 A. Der Senat nimmt Bezug auf seine Hinweisbeschlüsse zur Grundbesitz-Bedarfsbewertung. 2 I. Beschluss vom 7. Juli 2015 3 K 244/14 (Juris, BeckRS): 3 Die Beteiligten werden auf Folgendes hingewiesen: 4 1. Im Sinne von § 15

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 07. Juli 2015 - 3 K 244/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Gründe 1 Die Beteiligten werden auf Folgendes hingewiesen: 2 1. Im Sinne von § 155 BewG rechtsbehelfs- und klagebefugter Beteiligter der Bedarfsbewertung ist bei der Feststellung des Grundbesitzwerts (§ 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG) neben denjenigen

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2015 - 7 K 5146/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Der Bescheid vom 17.3.2009 und der Widerspruchsbescheid vom 8.10.2009 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Jan. 2015 - 4 O 177/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Gründe 1 Im Laufe des diesem Rechtsstreit zugrundeliegenden Verfahrens um die Befreiung eines Grundstücks von dem Anschluss- und Benutzungszwang an die Abwasserentsorgung erstellte der vom Gericht beauftragte Antragsgegner als Gutachterausschuss i

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2014 - V ZR 109/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 31. März 2014 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Dez. 2014 - 3 K 3006/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung eines bodenschutzrechtlichen Wertausgleichs. 2 Die Klägerin ist seit 1977 Eigentümerin eine

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - 4 C 31/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tatbestand 1 Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich eines von der Beklagten im Jahr 1972 festgesetzten Sanierungsgebiets liegt. Er wendet si

Finanzgericht Hamburg Zwischenurteil, 28. Aug. 2014 - 3 K 134/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Gründe 1 I. Zulässigkeit der Klage und Zwischenurteil 2 Im Rahmen der zulässigen Klage entscheidet das Gericht über die im Tenor bezeichneten entscheidungserheblichen Sach- und Rechtsfragen zum Grundbesitz-Bedarfswert des jeweiligen Krankenha

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 21. Juli 2014 - 5 A 162/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Gründe I. 1 Die Klägerin erhob Klage, mit der er sie sich gegen einen vom dem Beklagten angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Schmutzwasserkanalisation für ihr Grundstück in der C-Straße 16 in D-Stadt wendete. Aufgrund se

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Mai 2014 - 1 L 7/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 05. Dezember 2013 – 3 A 923/11 – geändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verwaltungsrechtsstreits zu tragen. 3. Das

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Aug. 2010 - II R 42/09

bei uns veröffentlicht am 25.08.2010

Tatbestand 1 I. Das Land B brachte mit Wirkung zum 1. Januar 2001 u.a. das Krankenhaus A einschließlich des Grund und Bodens als Sacheinlage in die Klägerin und Revision

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 19. Apr. 2010 - 3 B 39/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2010

Gründe 1 Der von der Antragstellerin am 28. Januar 2010 bei dem beschließenden Gericht sinngemäß gestellte Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss des Antragsgegners vom 22. Dezember 2009 hinsichtli

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 09. Dez. 2008 - 3 K 71/08.MZ

bei uns veröffentlicht am 09.12.2008

Tenor Die Bescheide der Beklagten vom 07. März 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2007 werden insoweit aufgehoben, als der angeforderte Ausgleichsbetrag den Betrag von 8.694,00 € übersteigt. Im Übrigen wird die

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Feb. 2008 - 20 W 10/06

bei uns veröffentlicht am 14.02.2008

Tenor 1. Auf die Beschwerden und Anschlussbeschwerden wird der Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, 31 AktE 22/04 KfH teilweise abgeändert und unter Aufhebung der Festsetzung von Gegenstandswerten

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Feb. 2008 - 20 W 9/06

bei uns veröffentlicht am 14.02.2008

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin zu 3 gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, 31 AktE 20/04 KfH wird zurückgewiesen. 2. a) Auf die übrigen Beschwerden und Anschlussbeschw

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Feb. 2008 - 20 W 11/06

bei uns veröffentlicht am 14.02.2008

Tenor 1. Auf die Beschwerden und Anschlussbeschwerden wird der Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, 31 AktE 21/04 KfH teilweise abgeändert und unter Aufhebung der Festsetzung von Gegenstandswerten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2005 - 8 S 498/05

bei uns veröffentlicht am 18.11.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. November 2004 - 13 K 719/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2005 - 8 S 496/05

bei uns veröffentlicht am 18.11.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. November 2004 - 13 K 717/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2005 - 6 K 4005/03

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke H.-platz und M.-straße in G.. Diese Grundstücke liegen im Geltungsbereich der am 14.02.197

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Nov. 2004 - 16 K 5676/02

bei uns veröffentlicht am 10.11.2004

Tenor Der hier entschiedene Teil des Klageverfahrens wird von dem übrigen Klageverfahren abgetrennt. Die abgetrennte Klage wird abgewiesen Der Kläger trägt die Kosten des abgetrennten Verfahrens. Die Berufung wird zugelass

Referenzen

(1) Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn 1. die für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetzbuch,2...
(1) Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn 1. die für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetzbuch,2...