Baugesetzbuch - BBauG | § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich

(1) (weggefallen)

(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.

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Baugesetzbuch - BBauG | § 35 Bauen im Außenbereich


(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es1.einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Bet

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Juli 2018 - 15 B 17.1169

bei uns veröffentlicht am 27.07.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Juni 2016 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 06. Mai 2014 - 1 LA 24/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer, Einzelrichterin - vom 03.02.2014 wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens. Gründ

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Aug. 2013 - 3 L 116/07

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.12.2006 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

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(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es1.einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche...