Abgabenordnung - AO 1977 | § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer
Abgabenordnung - AO 1977 | § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}



Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Die Vermögensteuer ist wie folgt aufzuteilen:
- 1.
Für die Berechnung des Vermögens und der Vermögensteuer der einzelnen Gesamtschuldner ist vorbehaltlich der Abweichungen in den Nummern 2 und 3 von den Vorschriften des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes in der Fassung auszugehen, die der Zusammenveranlagung zugrunde gelegen hat. - 2.
Wirtschaftsgüter eines Ehegatten oder Lebenspartners, die bei der Zusammenveranlagung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder als Betriebsvermögen dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet worden sind, werden als eigenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder als eigenes Betriebsvermögen behandelt. - 3.
Schulden, die nicht mit bestimmten, einem Gesamtschuldner zugerechneten Wirtschaftsgütern in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, werden bei den einzelnen Gesamtschuldnern nach gleichen Teilen abgesetzt, soweit sich ein bestimmter Schuldner nicht feststellen lässt.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
29/05/2018 12:23
Werden Eheleute zusammenveranlagt, ergeht ein Steuerbescheid. Für Nachzahlungen haften sie gemeinsam – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsEinkommensteuer
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 02/10/2018 00:00
Tenor
Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Februar 2017 15 K 1478/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 17/09/2013 00:00
Gründe
1
Die Verfassungsbeschwerde und das Parallelverfahren 1 BvR 1929/12 betreffen die Frage, ob der Bundesfinanzhof in den Urteilen vom 2
published on 23/05/2012 00:00
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einem Geschäftsanteil von 37,5 % als Kommanditist an der Firma … KG (KG) beteiligt. Geschäftsführender Ko
published on 23/05/2012 00:00
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einem Geschäftsanteil von 50 % als Kommanditist an der Firma ... KG (KG) beteiligt. Geschäftsführender Ko
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.