(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet,
2.
entgegen § 6 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 3, ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei einem anderen Menschen anwendet,
2a.
(weggefallen)
2b.
(weggefallen)
3.
entgegen § 7 Abs. 1 radioaktive Arzneimittel oder Arzneimittel, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet worden sind, in den Verkehr bringt,
3a.
entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder Absatz 2, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 4 oder § 73a, Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellt, in den Verkehr bringt oder sonst mit ihnen Handel treibt,
4.
entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
5.
Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht oder
5a.
entgegen § 47a Abs. 1 ein dort bezeichnetes Arzneimittel an andere als die dort bezeichneten Einrichtungen abgibt oder in den Verkehr bringt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen
a)
die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet,
b)
einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit aussetzt oder
c)
aus grobem Eigennutz für sich oder einen anderen Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder
2.
in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3a gefälschte Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellt oder in den Verkehr bringt und dabei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

7 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

7 Artikel zitieren .

Strafrecht: Zum Inverkehrbringen von Tabakwaren

25.02.2016

Nikotinhaltige Verbrauchsstoffe für elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Rauchentwöhnung bestimmt sind, sondern Tabakerzeugnisse.

Arzneimittelrecht: Zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln

13.01.2014

Vollendetes Inverkehrbringen von Arzneimitteln durch Abgabe an andere setzt bei einer Versendung voraus, dass die Sendung in den Zugriffsbereich des Empfängers gelangt.

Wirtschaftsstrafrecht: Zur Blankettstrafnorm in Dopingfällen

26.12.2013

Regelt der Gesetzgeber die Strafbarkeit eines Verhaltens durch eine Blankettstrafnorm, so muss die vorrangige Bestimmungsgewalt des Gesetzgebers erhalten bleiben.

Betäubungsmittelstrafrecht

18.11.2011

EinleitungDas Betäubungsmittelgesetz beschäftigt sich mit allen rechtlichen Fragen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Drogen in Erscheinung treten. Die relevanten Substanzen die unter den Begriff „Drogen“ im rechtlichen Sinne fallen sind in den A

Wirtschaftsstrafrecht: "Designer-Drogen" sind Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes

31.01.2011

Das unerlaubte Herstellen eines Arzneimittels ist bereits mit dem Anfertigen eines Vor- oder Zwischenprodukts vollendet - BGH vom 03.12.1997 - Az: 2 StR 270/97 - Anwalt für Arzt- und Medizinstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Postgesetz - PostG 1998 | § 39 Postgeheimnis


(1) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. (2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste er

Strafgesetzbuch - StGB | § 127 Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet


(1) Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat ni

Frischzellen-Verordnung - FrischZV | § 2 Straf- und Bußgeldvorschriften


(1) Nach § 95 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 Arzneimittel in den Verkehr bringt. (2) Nach § 96 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 1 Abs
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 73 Verbringungsverbot


(1) Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung oder Genehmigung nach § 21a oder zur Registrierung unterliegen, dürfen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur verbracht werden, wenn sie zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, na

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 96 Strafvorschriften


Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.entgegen § 4b Absatz 3 Satz 1 ein Arzneimittel abgibt,2.entgegen § 6 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit ein

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 98 Einziehung


Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 95 oder § 96 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 73 Verbringungsverbot


(1) Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung oder Genehmigung nach § 21a oder zur Registrierung unterliegen, dürfen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur verbracht werden, wenn sie zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, na

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 43 Apothekenpflicht


(1) Arzneimittel, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbr

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 47 Vertriebsweg


(1) Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, außer an Apotheken nur abgeben an1.andere pharmazeutische Unternehmer und Großhändler,2.Krankenhäuser und Ärzte, soweit es sich handelt u

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung


(1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die 1. durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind oder1a. (weggefallen)2. mit irreführ

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel


(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden. (2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 6 Verbote zum Schutz der Gesundheit, Verordnungsermächtigungen


(1) Es ist verboten, ein Arzneimittel herzustellen, in Verkehr zu bringen oder anzuwenden, wenn bei der Herstellung des Arzneimittels einer durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 angeordneten Bestimmung über die Verwendung von Stoffen, Zubereitungen au

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 7 Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel


(1) Es ist verboten, radioaktive Arzneimittel oder Arzneimittel, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet worden sind, in den Verkehr zu bringen, es sei denn, dass dies durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 zugelassen ist. (2) Das Bun

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 73a Ausfuhr


(1) Abweichend von den §§ 5 und 8 Absatz 1 und 2 dürfen die dort bezeichneten Arzneimittel ausgeführt oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wenn die zuständige Behörde des Bestimmungslandes die Einfuhr oder das Verbringen genehm

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

42 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2011 - 5 StR 425/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

5 StR 425/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 14. Dezember 2011 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2011 beschlossen: 1. Au

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Aug. 2009 - 5 StR 248/09

bei uns veröffentlicht am 05.08.2009

5 StR 248/09 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 5. August 2009 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in einer Apotheke u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. August 2009 beschlossen: 1. Auf die Re

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2019 - 4 StR 283/18

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 283/18 vom 14. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen verbotenen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport u.a. ECLI:DE:BGH:2019:140219B4STR283.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2013 - 3 StR 437/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 437/12 vom 28. Mai 2013 in der Strafsache gegen Markus D. wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. weiterer Verfahrensbeteiligter: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof , Bra

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2019 - 3 StR 233/19

bei uns veröffentlicht am 27.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 233/19 vom 27. November 2019 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport u.a. ECLI:DE:BGH:2019:271119U3STR233.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2007 - 1 StR 302/07

bei uns veröffentlicht am 06.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 302/07 vom 6. November 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Inverkehrbringens bedenklicher und in ihrer Qualität geminderter Arzneimittel Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2007

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2013 - 4 StR 187/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 187/13 vom 2. Juli 2013 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Genera

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2019 - 2 StR 287/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 287/18 vom 5. Juni 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2019:050619B2STR287.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2012 - 5 StR 425/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

5 StR 425/12 (alt: 5 StR 425/11) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 12. September 2012 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. September 2012

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2019 - 5 StR 132/18

bei uns veröffentlicht am 03.07.2019

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB §§ 212, 216, 13 Angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über seinLeben kann in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der A

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2019 - 1 StR 107/18

bei uns veröffentlicht am 23.07.2019

BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StGB § 16 AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 2 Um den sozialen Bedeutungsgehalt der Bedenklichkeit eines Arzneimittels zu erfassen , bedarf es auch der Kenntnis der tatsächlichen Umstände, d

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2019 - 1 StR 273/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 273/17 vom 25. Juli 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen zu 1.: unerlaubten Handeltreibens mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen u.a. zu 2.: Steuerhinter

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 5 StR 54/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 54/16 vom 15. März 2016 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2016:150316B5STR54.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. M

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2019 - 1 StR 320/18

bei uns veröffentlicht am 18.09.2019

BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StGB § 76a Abs. 4 Anordnungsvoraussetzung für die selbständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB ist, dass zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits ein Verdacht wegen einer Katalogtat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 2 StR 22/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 22/13 vom 13. August 2014 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2016 - 1 StR 448/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 448/15 vom 27. April 2016 in der Strafsache gegen wegen versuchten bandenmäßigen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2016:270416B1STR448.15.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2016 gemäß § 154a Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2016 - 1 StR 281/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 281/15 vom 27. April 2016 in der Strafsache gegen alias: alias: wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel u.a. ECLI:DE:BGH:2016:270416B1STR281.15.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2014 - 3 StR 437/12

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 S t R 4 3 7 / 1 2 vom 4. September 2014 in der Strafsache gegen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2011 - 5 StR 463/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

5 StR 463/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 12. April 2011 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen unerlaubten Großhandels mit einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. April 2011 beschl

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - 1 StR 277/09

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 277/09 vom 8. Dezember 2009 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _______________________ ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n.F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2018 - 3 StR 345/17

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 345/17 vom 7. August 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchten gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport u.a. ECLI:DE:BGH:2018:070818B3STR345.17.0 Der 3. Strafsenat des Bu

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2013 - 2 StR 535/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 2 StR 535/12 vom 18. September 2013 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens falsch gekennzeichneter Arzneimittel u.a. BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja AMG §§ 95 Abs. 1 N

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2013 - 2 StR 365/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 2 StR 365/12 vom 18. September 2013 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja GG Art. 103 Abs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2019 - 16a D 15.2672

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand Der 1985 geborene Beklagte wendet sich gegen seine vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Ent

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Feb. 2014 - 13 DA 13.5131

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der ihm gegenüber ausgesprochenen vorläufigen

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2017 - 4 StR 389/17

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 389/17 vom 5. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Besitzes von Dopingmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2017:051217B4STR389.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Ant

Landgericht Hamburg Urteil, 08. Nov. 2017 - 619 KLs 7/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor 1. Der Angeklagte wird freigesprochen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Gründe 1 Der jetzt 75-jährige Angeklagte war auf Kosten der Staatskasse freizusprechen, weil e

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2017 - 1 StR 72/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 72/17 vom 19. September 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport u.a. ECLI:DE:BGH:2017:1909

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 458/16 vom 20. Juni 2017 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ StPO § 353 Abs. 2 1. Für die Frage, wann Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 11/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 2. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 2. März 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2016 - 5 StR 125/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 125/16 vom 14. September 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2016:140916U5STR125.16.0 Der 5. Strafsenat des Bun

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 06. Sept. 2016 - 2 Ws 126/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der ..., ..., ..., gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer, vom 03. Juni 2016 gegen die Versagung der Zulassung der Zwangsvollstreckung durch das Landgericht Hamburg, Große Strafkammer … vom 25. März 2016 wird

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Dez. 2015 - 2 StR 525/13

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 525/13 vom 23. Dezember 2015 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen u.a. Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Dez. 2015 - 2 ARs 434/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 434/14 vom 23. Dezember 2015 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel hier: Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14 - gemäß § 132 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Nov. 2015 - 4 StR 403/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR403/14 vom 4. November 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: fahrlässiger Tötung u.a. zu 2.: Beihilfe zum vorsätzlichen Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2015 - 3 StR 124/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 124/13 vom 27. Oktober 2015 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Grundstoffen Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am

Landgericht Essen Beschluss, 02. Juni 2015 - 52 Qs-28 Js 431/14-11/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft F vom 11.03.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts I vom 05.03.2015 wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeschuldigten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2014 - 5 StR 136/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR136/14 vom 10. Dezember 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Verdachts des Betruges u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. Dezember 2014 aufgrund der Haup

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2014 - 2 StR 124/14

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 S t R 1 2 4 / 1 4 vom 14. Oktober 2014 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2014 - 3 StR 438/13

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 4 3 8 / 1 3 vom 7. August 2014 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Jan. 2012 - 4 Ss 664/11

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06. Juli 2011 mit den Feststellungen a u f g e h o b e n. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 05. Feb. 2004 - DL 17 S 11/03

bei uns veröffentlicht am 05.02.2004

Tenor Auf die Berufung des Beamten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. März 2003 - DL 20 K 1/03 - mit Ausnahme der Kostenentscheidung aufgehoben. Der Beamte wird in das Amt eines Polizeimeisters versetzt. Der Dienstherr

Referenzen

(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden. (2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass...
(1) Es ist verboten, ein Arzneimittel herzustellen, in Verkehr zu bringen oder anzuwenden, wenn bei der Herstellung des Arzneimittels einer durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 angeordneten Bestimmung über die Verwendung von Stoffen, Zubereitungen aus Stoffen oder...
(1) Es ist verboten, radioaktive Arzneimittel oder Arzneimittel, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet worden sind, in den Verkehr zu bringen, es sei denn, dass dies durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 zugelassen ist. (2) Das Bundesministerium...
(1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die 1. durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind oder1a. (weggefallen)2. mit irreführender...
(1) Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung oder Genehmigung nach § 21a oder zur Registrierung unterliegen, dürfen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur verbracht werden, wenn sie zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, nach § 21a...
(1) Abweichend von den §§ 5 und 8 Absatz 1 und 2 dürfen die dort bezeichneten Arzneimittel ausgeführt oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wenn die zuständige Behörde des Bestimmungslandes die Einfuhr oder das Verbringen genehmigt hat. Aus...
(1) Arzneimittel, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in...
(1) Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, außer an Apotheken nur abgeben an1.andere pharmazeutische Unternehmer und Großhändler,2.Krankenhäuser und Ärzte, soweit es sich handelt uma)aus...