(1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die

1.
durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind oder
1a.
(weggefallen)
2.
mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn
a)
Arzneimitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen oder Wirkstoffen eine Aktivität beigelegt werden, die sie nicht haben,
b)
fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder dass nach bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c)
zur Täuschung über die Qualität geeignete Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen verwendet werden, die für die Bewertung des Arzneimittels oder Wirkstoffs mitbestimmend sind.

(2) Es ist verboten, gefälschte Arzneimittel oder gefälschte Wirkstoffe herzustellen, in den Verkehr zu bringen oder sonst mit ihnen Handel zu treiben.

(3) Es ist verboten, Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, in den Verkehr zu bringen.

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3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 8 AMG 1976.

3 Artikel zitieren § 8 AMG 1976.

Arzneimittelrecht: Zur Irreführungsgefahr bei Arzneimitteln

11.11.2015

Angaben in der Fachinformation für ein Arzneimittel können irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt sind, die diese Aussagen nicht tragen.

Arzneimittelrecht: Zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln

13.01.2014

Vollendetes Inverkehrbringen von Arzneimitteln durch Abgabe an andere setzt bei einer Versendung voraus, dass die Sendung in den Zugriffsbereich des Empfängers gelangt.

Referenzen - Gesetze | § 8 AMG 1976

§ 8 AMG 1976 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 8 AMG 1976 wird zitiert von 5 anderen §§ im Arzneimittelgesetz.

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 73 Verbringungsverbot


(1) Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung oder Genehmigung nach § 21a oder zur Registrierung unterliegen, dürfen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur verbracht werden, wenn sie zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, na

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 95 Strafvorschriften


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet,2.entgegen § 6 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 96 Strafvorschriften


Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.entgegen § 4b Absatz 3 Satz 1 ein Arzneimittel abgibt,2.entgegen § 6 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit ein

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 97 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in1.§ 96 Nummer 1 bis 5b, 7 bis 18e oder Nummer 19 oder2.§ 96 Nummer 6, 20 oder Nummer 21bezeichnete Handlung fahrlässig begeht. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 8 A

Referenzen - Urteile | § 8 AMG 1976

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8 AMG 1976.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2019 - 2 StR 266/18

bei uns veröffentlicht am 20.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 266/18 vom 20. November 2019 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Inverkehrbringen von Arzneimitteln entgegen § 8 Abs. 2 AMG u.a. ECLI:DE:BGH:2019:201119B2STR266.18.0 Der 2. Strafsenat des.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2019 - 3 StR 233/19

bei uns veröffentlicht am 27.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 233/19 vom 27. November 2019 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport u.a. ECLI:DE:BGH:2019:271119U3STR233.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2007 - 1 StR 302/07

bei uns veröffentlicht am 06.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 302/07 vom 6. November 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Inverkehrbringens bedenklicher und in ihrer Qualität geminderter Arzneimittel Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2007

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2012 - I ZR 161/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 161/11 Verkündet am: 13. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2013 - 2 StR 535/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 2 StR 535/12 vom 18. September 2013 in der Strafsache gegen wegen Inverkehrbringens falsch gekennzeichneter Arzneimittel u.a. BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja AMG §§ 95 Abs. 1 N

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 26. Juni 2014 - 5 K 12.1250

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor I. Das Verfahren bezüglich der Ziffer 4a des Bescheids des Landratsamts P. vom 06.07.2012 wird eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 7/8 und der Beklagte 1

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Nov. 2018 - 7 K 5970/15

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreck

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Nov. 2018 - 7 K 6299/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klä

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Nov. 2018 - 7 K 324/16

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kosten der Verfahren trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstre

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 02. Feb. 2016 - 13 B 1137/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. September 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2015 - 7 K 4475/13

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des BfArM vom 10.08.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.06.2013 verpflichtet, den Zulassungsverlängerungsbescheid hinsichtlich der Bezeichnung „O.        N.      250 mg Tablette“ i

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 21. Sept. 2015 - 7 L 1356/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor 1. Soweit die Antragstellerin den Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 165.000,00 E

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Juni 2015 - 13 A 2215/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsve

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Mai 2015 - 13 A 2007/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsver

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2015 - I ZR 29/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I Z R 2 9 / 1 4 Verkündet am: 7. Mai 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Äquipotenzangabe i

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Apr. 2015 - 3 B 29/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Gründe 1 Die Klägerin ist Inhaberin der Zulassung für das Arzneimittel "Aleve" mit dem arzneilich wirksamen Bestandteil Naproxen. Die angezeigte Änderung der Arzneimitte

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Apr. 2015 - 7 K 302/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrag

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2014 - 5 StR 136/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR136/14 vom 10. Dezember 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Verdachts des Betruges u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. Dezember 2014 aufgrund der Haup

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Okt. 2014 - 7 K 368/13

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vor

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2014 - 7 K 4821/12

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des BfArM vom 24.10.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.08.2012 verpflichtet, die Zulassungsbescheide für J.        200 mg Filmtabletten (Zulassungs-Nr. 00000.00.00) und J.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 02. Sept. 2014 - 7 K 4739/12

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 09.02.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.07.2012 verpflichtet, die Arzneimittelbezeichnung im Zulassung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Juli 2014 - 13 B 659/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Juni 2014 geändert. Die aufschiebenden Wirkung der Klage - 16 K 2734/14 VG Düsseldorf - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 15.

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 08. Apr. 2014 - 3 W 22/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Geschäfts-Nr. 408 HKO 6/14, vom 14.1.2014 wird auf ihre Kosten nach einem Beschwerdewert von € 300.000 zurückgewiesen. Gründe 1 Die zulässige sofort

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. März 2014 - 7 K 6408/12

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Feststellung betrifft, dass die Beklagte wegen der angezeigten Bezeichnungsänderung keine behördlichen Maßnahmen in Bezug auf etwaige Verstöße gegen Zulassungsbestimmungen bis zur rechtskräftigen E

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Feb. 2014 - 13 A 1377/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. April 2013 geändert.Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 8. September 2010 in der Gestal

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - 3 U 63/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 16 für Handelssachen, vom 8.3.2012, Geschäfts-Nr. 416 HKO 3/12, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tr

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - 3 U 133/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Antragsgegner wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 16 für Handelssachen, vom 25.4.2012, Geschäfts-Nr. 416 HKO 31/12, abgeändert. Der Verfügungsantrag wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Ko

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Juli 2009 - 9 S 2852/08

bei uns veröffentlicht am 28.07.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. September 2008 - 11 K 4331/07 - geändert. Die Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 7. August 2008 wird insoweit aufgehoben