ALGAmtlich · § 5 UrhG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Rechtsstand: 24.07.2026Fundstelle: BGBl I 1994, 1890, 1891Ausgefertigt: 29.07.1994
Gliederung
145 Vorschriften- Erstes KapitelVersicherter Personenkreis
- Zweites KapitelLeistungen
- Erster AbschnittLeistungen zur Teilhabe
- Zweiter AbschnittLaufende Geldleistungen
- Erster UnterabschnittRenten
- Erster TitelAnspruchsvoraussetzungen
- Zweiter TitelBerechnung der Renten
- Dritter TitelAnpassung der Renten
- Vierter TitelZusammentreffen von Renten mit Einkommen
- Fünfter TitelBeginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten
- Sechster TitelAusschluß und Minderung von Renten
- Zweiter UnterabschnittBeitragszuschüsse
- Erster UnterabschnittRenten
- Dritter AbschnittBetriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
- Vierter AbschnittRentenauskunft
- Fünfter AbschnittLeistungen an Berechtigte im Ausland
- Sechster AbschnittVersorgungsausgleich
- Siebter AbschnittDurchführung
- Drittes KapitelOrganisation und Datenschutz
- Erster AbschnittOrganisation
- Zweiter AbschnittDatenschutz
- § 59 Mitgliedsnummer
- § 60 Datenverarbeitung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse
- § 61 Versicherungskonto
- § 61a Überprüfung von Beitragszuschüssen
- § 62 Dateisysteme der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
- § 63 Auskünfte der Deutschen Post AG
- § 64 Verarbeitung von Daten aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
- § 65 Verordnungsermächtigung
- Viertes KapitelFinanzierung
- Erster AbschnittFinanzierungsgrundsatz und Lagebericht
- Zweiter AbschnittBeiträge und Verfahren
- Erster UnterabschnittBeitragshöhe
- Zweiter UnterabschnittVerteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge
- Dritter UnterabschnittFälligkeit und Wirksamkeit von Beiträgen
- Vierter UnterabschnittVersorgungsausgleich
- Fünfter UnterabschnittAuskunfts- und Mitteilungspflichten
- Siebter UnterabschnittBeitragserstattung
- Dritter AbschnittBeteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung
- Fünftes KapitelSonderregelungen
- Erster AbschnittErgänzungen für Sonderfälle
- Erster UnterabschnittGrundsatz
- Zweiter UnterabschnittVersicherter Personenkreis
- Dritter UnterabschnittTeilhabe
- Vierter UnterabschnittVorzeitige Wartezeiterfüllung
- Fünfter UnterabschnittAnspruchsvoraussetzungen für Renten
- Sechster UnterabschnittBerechnung der Renten
- Zweiter AbschnittAusnahmen von der Anwendung neuen Rechts
- Erster UnterabschnittGrundsatz
- Zweiter UnterabschnittLeistungen zur Teilhabe
- Dritter UnterabschnittAnspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- Vierter UnterabschnittRentenhöhe
- § 97 Zuschlag bei Zugangsrenten
- § 98 Höhe von Bestandsrenten
- § 99 Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten
- § 100 Begrenzung der Steigerungszahl
- § 101 Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs
- § 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
- § 103 Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung
- § 104 Höhe der Rente für frühere Ehegatten
- § 104a Rentenartfaktor
- § 104b Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
- Fünfter UnterabschnittZusammentreffen von Renten mit Einkommen
- Sechster UnterabschnittBeitragszuschüsse
- Siebter UnterabschnittRentenauskunft
- Achter UnterabschnittBetriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
- Neunter Unterabschnitt(weggefallen)
- Zehnter UnterabschnittOrganisation und Datenschutz
- Elfter UnterabschnittFinanzierung
- Dritter AbschnittLandabgaberente
- Vierter AbschnittZuschuß zur Nachzahlung von Beiträgen für Landwirte zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Erster AbschnittErgänzungen für Sonderfälle