Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 87c Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte

Versicherte, die vor 1964 geboren sind und insgesamt 45 Jahre Zeiten nach § 23 Absatz 8 Satz 2 zweiter Halbsatz zurückgelegt haben, können die vorzeitige Altersrente abweichend von § 12 Absatz 2 frühestens mit Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und Monaten in Anspruch nehmen:

GeburtsjahrgängeJahreMonate
vor 1953630
1953632
1954634
1955636
1956638
19576310
1958640
1959642
1960644
1961646
1962648
19636410.

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Referenzen - Gesetze | § 87c ALG

§ 87c ALG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 23 Berechnung der Renten


(1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn1.die Steigerungszahl,2.der Rentenartfaktor und3.der allgemeine Rentenwertmit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. (2) Die Steigerungszahl ergibt sich, indem die Anzahl der

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 12 Vorzeitige Altersrente


(1) Landwirte können die Altersrente bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzung des § 11 Absatz 1 Nummer 2 vorliegt und der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder vorze

Referenzen - Urteile | § 87c ALG

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1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 87c ALG.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 1 LW 2/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 8. Januar 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Referenzen

(1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn1.die Steigerungszahl,2.der Rentenartfaktor und3.der allgemeine Rentenwertmit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. (2) Die Steigerungszahl ergibt sich, indem die Anzahl der...
(1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn1.die Steigerungszahl,2.der Rentenartfaktor und3.der allgemeine Rentenwertmit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. (2) Die Steigerungszahl ergibt sich, indem die Anzahl der...
(1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn1.die Steigerungszahl,2.der Rentenartfaktor und3.der allgemeine Rentenwertmit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. (2) Die Steigerungszahl ergibt sich, indem die Anzahl der...
(1) Landwirte können die Altersrente bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzung des § 11 Absatz 1 Nummer 2 vorliegt und der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder vorzeitige...
(1) Landwirte können die Altersrente bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzung des § 11 Absatz 1 Nummer 2 vorliegt und der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder vorzeitige...
(1) Landwirte können die Altersrente bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzung des § 11 Absatz 1 Nummer 2 vorliegt und der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder vorzeitige...