Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 87a Regelaltersrente

Versicherte, die vor 1964 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze abweichend von § 11 Abs. 3 mit Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und Monaten:

Geburtsjahrgängemaßgebende Regelaltersgrenze
JahreMonate
vor 1947650
1947651
1948652
1949653
1950654
1951655
1952656
1953657
1954658
1955659
19566510
19576511
1958660
1959662
1960664
1961666
1962668
19636610.

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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 87b Vorzeitige Altersrente


Bei Versicherten, die vor 1958 geboren sind, sind für die Ermittlung des Zeitpunktes, ab dem eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 in Anspruch genommen werden kann, abweichend von § 11 Abs. 3 und § 87a folgende Regelaltersgrenzen zugrunde zu l
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 11 Regelaltersrente


(1) Landwirte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn 1. sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und2. sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. (2) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie 1. die Reg

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - L 1 LW 9/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14. Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 01. Dez. 2015 - L 1 LW 4/15

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die R

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 1 LW 2/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 8. Januar 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2014 - L 1 LW 14/10

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Altersrente für Landwirte des verstorbenen Ehemannes der Klägerin als Rechtsnachfolgerin, hilfsweise um eine Beitragserstattung. Der 1943 geborene und 2011 verstorbene Ehemann (X.W.) der

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 13. März 2012 - L 10 LW 4296/10

bei uns veröffentlicht am 13.03.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.07.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Altersrent

Sozialgericht Freiburg Urteil, 10. Aug. 2009 - S 6 LW 1561/08

bei uns veröffentlicht am 10.08.2009

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16.08.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.02.2008 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Rente wegen Alters ab dem 01.08.2007 zu gewähren. Die Beklag

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(1) Landwirte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn 1. sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und2. sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. (2) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie 1. die Regelaltersgrenze...
(1) Landwirte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn 1. sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und2. sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. (2) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie 1. die Regelaltersgrenze...