Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 4 Freiwillige Versicherung
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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Inhaltsverzeichnis
(1) Ehegatten von ehemaligen Landwirten können sich freiwillig versichern, wenn
- 1.
sie weder versicherungspflichtig, versicherungsfrei noch von der Versicherungspflicht befreit sind, - 2.
sie das 18. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, - 3.
sie eine Rente nicht beziehen und - 4.
der ehemalige Landwirt eine Rente bezieht.
(2) Die Versicherung beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Versicherungspflicht endet, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht gestellt wird, anderenfalls mit dem Tag des Eingangs des Antrags bei der landwirtschaftlichen Alterskasse.
(3) Die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung endet mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn
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(1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn1.die Steigerungszahl,2.der Rentenartfaktor und3.der allgemeine Rentenwertmit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.
(2) Die Steigerungszahl ergibt sich, indem die Anzahl der
(1) Bestand am 31. Dezember 1994 Anspruch auf eine Rente, wird diese aus Anlaß der Rechtsänderung nicht neu bestimmt, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
(2) Bestand am 31. Dezember 1994 Anspruch auf eine Rente, wird dafür eine S
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published on 23/07/2015 00:00
Tenor
Der die Klägerin zu 2) betreffende Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 30.01.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2013 wird insoweit aufgehoben, als mit diesem der Bescheid vom 02.12.2009 auch für den Monat Dezember 2009 au
published on 23/04/2012 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Beklagte trägt 40 % der außergerichtlichen Kosten der Kläger.
Tatbestand
1 Die Beteiligten streiten über die rechtliche Bewertung des Einkommens aus einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).2 Die am ... gebo
published on 19/01/2011 00:00
Tenor
1. Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 12.12.2007 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 21.02.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2008 wird aufgehoben.
2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
3. Die Bekla
published on 24/06/2010 00:00
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten darüber, ob die beklagte Alterskasse für den Gartenbau dem Kläger für die Zeit vom 1.7.1998 bis 31.12.1999 zu Unrecht entrichtete B
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