Verbrennung am Gesäß bei Hüft-Operation: 25.000 Euro

published on 13/07/2014 15:23
Verbrennung am Gesäß bei Hüft-Operation: 25.000 Euro
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Rechtsanwalt

Christian Koch
Fachanwalt für
Medizinrecht, Verkehrsrecht

Kommt es beim Einsatz einer zementfreien Hüftgelenksendoprothese links zu einer großflächigen Verbrennung der rechten Gesäßhälfte des Patienten, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Krankenhauses. Der Mandant hatte im Verlauf der Operation vom 13.01.2010 infolge des Einsatzes eines Elektrokauters Verbrennungen an der rechten Gesäßhälfte erlitten. Dieser Tatbestand weist nach der Lebenserfahrung auf einen fehlerhaften Einsatz des Gerätes hin (vgl. BGH VersR 1955, 573, (574); OLG Saarbrücken VersR 1991, 1289, (1290); OLG Zweibrücken VersR 1997, 1281, (1282)). Dem BGH war bereits im Jahre 1955 ein Sachverhalt unterbreitet, in dem gutachterlich festgestellt worden war, dass bei vorschriftsmäßiger Bedienung eines Thermokauters Verbrennungen nicht auftreten können. Zu verweisen ist des Weiteren auf den im MedR 2009, 83 - 85, abgedruckten Aufsatz von Riedel. Der Autor setzt sich hier unter anderem mit den medizinisch-physikalischen Grundlagen der Hochfrequenzchirurgie auseinander und gelangt zu dem Ergebnis, bei ordnungsgemäßer Anwendung eines Elektrokauters unter Beachtung der bestehenden Vorschriften sei das Auftreten von Verbrennungen nahezu ausgeschlossen. Damit übereinstimmend führt auch der Sachverständige aus, eine Verbrennung bei dem Einsatz eines Elektrokauters sei, nicht wie von den Beklagten behauptet, eine häufig vorkommende und typische Komplikation einer Hüftgelenksoperation, sondern eine außergewöhnliche Komplikation. Der Sachverständige hat anlässlich der mündlichen Erläuterung des Gutachtens bestätigt, dass eine solche Komplikation nur selten auftrete. Die Beklagten haben keinen Sachverhalt dargetan, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit eines von ihnen nicht verschuldeten Geschehensablaufes ergibt. Zwar kann eine Verbrennung als Folge unerwünschter Stromableitung auch durch körpereigene Feuchtigkeitsansammlungen entstehen. Eine solche Konstellation würde schon nicht notwendig auf eine Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der Beklagten hinweisen. Denn Feuchtigkeit, beispielsweise durch Urineinnässen oder starkes Schwitzen, welche sich üblicherweise an dem unteren Körperteil ansammelt, kann durch feuchtigkeitspräventive Einlagen von Zellstoff begegnet werden. Jedenfalls liegen keine Anhaltspunkte für eine Ansammlung körpereigener Flüssigkeit des Klägers als Ursache seiner Verbrennungen vor. Der Sachverständige hat ausgeführt, bei einer knapp über zwei Stunden dauernden Operation sei es unwahrscheinlich, dass der Patient beispielsweise durch Urineinnässen oder starkes Schwitzen selbst einen Feuchtigkeitsfilm bilde. Ferner weist eine Lagerung, so wie von den Beklagten als standardisiertes Lagerungssystem behauptet, nicht auf die ernsthafte Möglichkeit hin, dass die Verbrennung des Klägers nicht durch einen Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Anwendung des Hochfrequenzchirurgiegerätes verschuldet wurde. Dieses Schema lässt nicht einmal den Schluss zu, dass der Patient isoliert von allen Metallteilen und leitfähigen Schläuchen auf dem Operationstisch gelagert wird. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht von einer Beweisaufnahme über die weitere Einlassung der Beklagten, die sonstigen im Rahmen der Einweisung in das Gerät der Firma Erbe erwähnten Kautelen seien eingehalten worden, abgesehen. Dieses unter Bezug auf eine zwei DIN A4-Seiten umfassende Gebrauchsanweisung der Herstellerin des Gerätes. Das Vorbringen ist substanzlos und nicht einlassungsfähig. Der Senat hält deshalb für eine zusätzlich verursachte Typ III-Fraktur mit kompletter Schaftsprengung des linken Femurs und der Verbrennung ein Schmerzensgeld von insgesamt 25.000,00 € für angemessen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.1996, AZ: 8 U 166 / 95 = juris, VersR 1998, 55 ff.; OLG Naumburg, VersR 2008, 415;OLG Saarbrücken VersR 1991, 1289 ff.) (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.01.2014, AZ: 8 U 116/12) Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

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Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich vor allem auf diesem Gebiet tätig. Davon umfasst ist das Arzthaftungsrecht auf Seiten von Patientinnen und Patienten sowie das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenvesicherung und alle anderen Fragestel
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26/06/2022 15:32

Was wir derzeit weltweit erleben ist nichts anderes als ein Putsch (Mies) des digital-finanziellen Komplexes (Wolff). Schleichend wurden und werden weiterhin unsere Freiheitsrechte ausgehöhlt. Ein Symptom dafür ist nicht zuletzt, dass nicht nur Online-Beiträge, sondern sogar ganze Profile einfach gelöscht werden - siehe etwa https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Gewoehnung-an-Zensur-Widerspruch-zur-grundrechtlich-garantierten-Meinungsfreiheit-__a159776.html - ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen. Neben Kayvan Soufi-Siavash war auch Henryk M. Broder Opfer dieser digitalen Bücherverbrennung, ebenso wie etwa ein Michael Wendler  und zuletzt auch sämtliche Kanäle auf YouTube von OVALmedia. Zu dieser Zensur und ihrer historischen Kontinuität siehe Hofbauer, Zensur (2022). Gut beraten ist man also, wenn man sich nicht blindlings den globalfaschistischen Internet-Konzernen ausliefert sondern immer noch Bücher produziert. Corona-Widerstandsbücher gibt es inzwischen noch und nöcher, langsam pfeifen es die Spatzen von den Dächern, und es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis endlich die notwendige Entcoronazifizierung stattfindet und eine gründliche Aufarbeitung. Ein kleiner Beitrag ist meine im Entstehen begriffene Bibliographie. Siehe ferner auch meine neuere Übersicht über einige aus meiner Sicht wesentliche Aufklärungsmedien. 
29/03/2017 07:28

Soll man zuerst ein Privatgutachten einholen oder ein selbständiges Beweisverfahren einleiten oder beides?
26/02/2023 22:58

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 
28/07/2010 19:16

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