Gesundheitsreform: Höhere Krankenkassenbeiträge ab 2011 geplant

bei uns veröffentlicht am28.07.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Gesundheitsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Die christlich-liberale Koalition hat sich am 6.7.2010 auf eine Gesundheitsreform verständigt, die de facto weniger Netto vom Brutto bedeutet. Ab 2011 sollen auf die Krankenversicherten nämlich höhere Beitragssätze und höhere Zusatzbeiträge zukommen.


Beitragssätze

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung soll ab 2011 von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Damit wird die Mitte 2009 vorgenommene Beitragssenkung um 0,6 Prozent im Ergebnis rückgängig gemacht. Der Sonderbeitrag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent soll weiterhin gelten.

Die Beiträge verteilen sich wie folgt:
  • Arbeitnehmeranteil: 8,2 Prozent (aktueller Beitragssatz: 7,9 Prozent)
  • Arbeitgeberanteil: 7,3 Prozent (aktueller Beitragssatz: 7,0 Prozent)
Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent soll eingefroren werden, um die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten für die Zukunft zu entkoppeln.

Rechenbeispiel: Erhält ein Arbeitnehmer einen monatlichen Bruttolohn von 2.000 EUR, so bedeutet die Beitragssatzerhöhung für ihn eine monatliche Mehrbelastung von 6 EUR (164 EUR statt 158 EUR). Bei einem Bruttolohn ab 3.750 EUR (Beitragsbemessungsgrenze) liegt die monatliche Mehrbelastung bei 11,25 EUR (307,50 EUR statt 296,25 EUR).


Zusatzbeiträge

Die Krankenkassen sollen von den Versicherten ab 2011 einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe verlangen dürfen. Nach derzeitiger Regelung ist dieser Beitrag auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens beschränkt. Die Höchstgrenze liegt bei 37,50 EUR (1 Prozent von 3.750 EUR) im Monat.

Übersteigt der Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, soll es für Geringverdiener einen Ausgleich aus Steuermitteln geben - allerdings nur auf Grundlage eines durchschnittlichen, nicht des tatsächlich gezahlten Zusatzbeitrags. Nach den jetzigen Berechnungen des Bundesversicherungsamts wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2014 16 EUR nicht übersteigen.

Hinweis: Der Zusatzbeitrag ist nur von Mitgliedern zu zahlen. Der Zusatzbeitrag gilt somit nicht für mitversicherte Familienmitglieder.

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Medizinrecht

Aktuelle Gesetzgebung zum Medizinrecht

10.12.2012

Rechtsanwalt für Medizinrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Medizinrecht

FAZ Einspruch – Der wöchentliche Podcast für Recht, Justiz und Politik

19.03.2021

Keine Woche vergeht ohne neue Gesetzesentwürfe, Urteile oder politischen Debatten, die in die Welt gerufen werden. Der wöchentliche Podcast der FAZ „FAZ Einspruch“ erklärt uns die rechtlichen Hintergründe dieser Themen, die notwendig sind, um diese überhaupt vollends erfassen zu können. Der Podcast ist perfekt für lange Fahrten unterwegs oder einfach für zwischendurch – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Anwalt

Pflege: Übergangspflege nach Krankenhausentlassung

03.03.2016

Seit dem 1.1.16 können nicht dauerhaft pflegebedürftige Patienten Übergangspflege beanspruchen, wenn sie nach einer Krankenhausbehandlung entlassen werden.
Medizinrecht

Aktuelle Gesetzgebung: Bundesrat will Datenweitergabe an Transplantationsregister vereinfachen

30.06.2016

Der Bundesrat fordert eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters.
Medizinrecht