Tuch bei OP im Bauch vergessen: 8.500 Euro Schmerzensgeld

published on 28/07/2014 12:09
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Rechtsanwalt

Christian Koch
Fachanwalt für
Medizinrecht, Verkehrsrecht

Author’s summary by Christian Koch

Zurücklassen eines OP-Tuches ist ein voll beherrschbares Risko

Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet ist dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zuzuordnen mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen. Bleibt trotz eines Zählprotokolls, wonach sämtliches Verbrauchsmaterial nach dem Eingriff vollständig vorhanden war, ein OP-Tuch im Bauch der Patientin zurück, haftet der Arzt für die daraus entstehenden Folgen.

Die Patientin war am 07.12.2007 am Unterleib operiert worden, wobei von der Zählschwester ein Bauchtuch im rechten kleinen Becken vergessen wurde. In der Folgezeit litt die an Krebs erkrankte Patientin unter starkem Erbrechen und Schmerzen im Unterleib. Erst am 15.05.2008 wurde das OP-Tuch aus dem Unterbauch entfernt. Das OLG München hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.500,00 € für angemessen gehalten. Zu berücksichtigen sei, dass es sich nicht um einen groben Fehler handele, weil die Beklagte bewiesen hatte, dass ein Zählprotokoll vorhanden sei. Danach sei sämtliches Verbrauchsmaterial überprüft und als vollständig vorhanden bestätigt worden.

Die schwer erkrankte Patientin habe sich aber einer überflüssigen weiteren OP zur Entfernung des Tuches unterziehen müssen. Hinzugekommen sei die Angst der Klägerin, dass sich ihre Heilungschancen bezüglich der Krebserkrankung durch das Tuch verschlechterten. Sie habe über einen Zeitraum von mehreren Monaten unter der Ungewissheit gelitten, ob es sich bei dem Tuch nicht um einen erneuten Tumor handele.

(OLG München, Urteil vom 22.08.2013, AZ: 1 U 3971/12)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

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Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich vor allem auf diesem Gebiet tätig. Davon umfasst ist das Arzthaftungsrecht auf Seiten von Patientinnen und Patienten sowie das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenvesicherung und alle anderen Fragestel
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26/06/2022 15:32

Was wir derzeit weltweit erleben ist nichts anderes als ein Putsch (Mies) des digital-finanziellen Komplexes (Wolff). Schleichend wurden und werden weiterhin unsere Freiheitsrechte ausgehöhlt. Ein Symptom dafür ist nicht zuletzt, dass nicht nur Online-Beiträge, sondern sogar ganze Profile einfach gelöscht werden - siehe etwa https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Gewoehnung-an-Zensur-Widerspruch-zur-grundrechtlich-garantierten-Meinungsfreiheit-__a159776.html - ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen. Neben Kayvan Soufi-Siavash war auch Henryk M. Broder Opfer dieser digitalen Bücherverbrennung, ebenso wie etwa ein Michael Wendler  und zuletzt auch sämtliche Kanäle auf YouTube von OVALmedia. Zu dieser Zensur und ihrer historischen Kontinuität siehe Hofbauer, Zensur (2022). Gut beraten ist man also, wenn man sich nicht blindlings den globalfaschistischen Internet-Konzernen ausliefert sondern immer noch Bücher produziert. Corona-Widerstandsbücher gibt es inzwischen noch und nöcher, langsam pfeifen es die Spatzen von den Dächern, und es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis endlich die notwendige Entcoronazifizierung stattfindet und eine gründliche Aufarbeitung. Ein kleiner Beitrag ist meine im Entstehen begriffene Bibliographie. Siehe ferner auch meine neuere Übersicht über einige aus meiner Sicht wesentliche Aufklärungsmedien. 
29/03/2017 07:28

Soll man zuerst ein Privatgutachten einholen oder ein selbständiges Beweisverfahren einleiten oder beides?
26/02/2023 22:58

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 
28/07/2010 19:16

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