Fehlerhafte postoperative Überwachung: 7.000 Euro Gesamtabfindung

published on 28/07/2014 12:15
Fehlerhafte postoperative Überwachung: 7.000 Euro Gesamtabfindung
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Rechtsanwalt

Christian Koch
Fachanwalt für
Medizinrecht, Verkehrsrecht

Author’s summary by Christian Koch

Mangelnde Kontrolle der Urinausfuhr nach gynäkologischer Operation führte zu Hirn-Ödem

Mit Abfindungsvergleich vom 15.05.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses in Castrop-Rauxel verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag von 7.000 Euro zuzüglich einer 2,0-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Gesamterledigungswert zu zahlen.

Die am 14.07.1962 geborene Mandantin unterzog sich am 03.05.2012 in der Frauenklinik des Krankenhauses einer Operation zur Entfernung der Gebärmutter und der Eileiter. Nach der Operation meldete sich die Mandantin mehrfach mit Schmerzen und erhielt Schmerzmittel, sie konnte kein Wasser lassen. Am Folgetage musste sie erbrechen. Nach Entfernung des Dauerkatheters konnte sie keinen Urin lassen. Auch in den folgenden Tagen meldete sich die Mandantin dokumentiert mehrfach mit Übelkeit und Erbrechen, sie gab an, wenig bis kaum Urin gelassen zu haben. Am 09.05.2012 wurde die Mandantin nach gynäkologischer Abschlussuntersuchung aus stationärer Behandlung entlassen, obwohl sie nicht beschwerdefrei war. Am 12.05.2012 musste sie wieder stationär mit einer Blutdruckentgleisung, einer Tachypnoe und generalisierten Ödemen auf der Internistischen Station aufgenommen werden.

Am 13.05.2013 erfolgte in Narkose die beidseitige Einlage einer Ureterschiene. Die durchgeführte Röntgenkontrastuntersuchung zeigte beidseits eine Harnleiterenge. Es gelang, diese Engstelle mit einem Draht zu passieren und Schienen zu legen. Daraufhin kam es zu einer erhöhten Urinausscheidung von 3.000 ml/Tag und einer Entstauung der Niere. In der Folgezeit entwickelte sich ein Hirnödem mit Vigilanzminderung. Nach 2-tägiger Therapie mit Mannitol besserte sich der Zustand der Mandantin, welche am 18.05.2013 in die Nephrologische Abteilung verlegt werden konnte. Die Entlassung erfolgte am 22.05.2012.

Die Mandantin hat mit dem Gutachterlichen Bescheid der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 11.03.2013 den Ärzten des Krankenhauses vorgeworfen, behandlungsfehlerhaft nicht auf die mangelnde Ausfuhr reagiert und zwingend medizinisch notwendige Untersuchungen unterlassen zu haben. Wären die Untersuchungen durchgeführt worden, hätte sich bereits am 03.05.2012 die Harnleiterenge beidseits ergeben. Es wäre eine umgehende Schienung der Harnleiter durchgeführt worden. Bei einem früheren urologischem Eingreifen wären das Nierenversagen und das Hirnödem mit großer Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen.

Das Krankenhaus hatte argumentiert, die beidseitige Einlage der Ureterschienen am 13.05.2012 mit den anschließenden Auslassversuchen und der weitere Krankenhausaufenthalt im Juni 2012 zum Stentwechsel seien auf das Ursprungsrisiko, nämlich eine operationsbedingte Harnleiterverengung, zurückzuführen. Die Verengung sei nicht einem Behandlungsfehler geschuldet. Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Prozesses habe ich für die Mandantin eine Gesamtabfindung in Höhe von 7.000,00 € ausgehandelt, da keine Rechtsschutzversicherung bestand.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

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Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich vor allem auf diesem Gebiet tätig. Davon umfasst ist das Arzthaftungsrecht auf Seiten von Patientinnen und Patienten sowie das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenvesicherung und alle anderen Fragestel
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26/06/2022 15:32

Was wir derzeit weltweit erleben ist nichts anderes als ein Putsch (Mies) des digital-finanziellen Komplexes (Wolff). Schleichend wurden und werden weiterhin unsere Freiheitsrechte ausgehöhlt. Ein Symptom dafür ist nicht zuletzt, dass nicht nur Online-Beiträge, sondern sogar ganze Profile einfach gelöscht werden - siehe etwa https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Gewoehnung-an-Zensur-Widerspruch-zur-grundrechtlich-garantierten-Meinungsfreiheit-__a159776.html - ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen. Neben Kayvan Soufi-Siavash war auch Henryk M. Broder Opfer dieser digitalen Bücherverbrennung, ebenso wie etwa ein Michael Wendler  und zuletzt auch sämtliche Kanäle auf YouTube von OVALmedia. Zu dieser Zensur und ihrer historischen Kontinuität siehe Hofbauer, Zensur (2022). Gut beraten ist man also, wenn man sich nicht blindlings den globalfaschistischen Internet-Konzernen ausliefert sondern immer noch Bücher produziert. Corona-Widerstandsbücher gibt es inzwischen noch und nöcher, langsam pfeifen es die Spatzen von den Dächern, und es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis endlich die notwendige Entcoronazifizierung stattfindet und eine gründliche Aufarbeitung. Ein kleiner Beitrag ist meine im Entstehen begriffene Bibliographie. Siehe ferner auch meine neuere Übersicht über einige aus meiner Sicht wesentliche Aufklärungsmedien. 
29/03/2017 07:28

Soll man zuerst ein Privatgutachten einholen oder ein selbständiges Beweisverfahren einleiten oder beides?
26/02/2023 22:58

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 
28/07/2010 19:16

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