Zum Inhalt springen

Rechtsgebiet

Patientenrechte

80 von 3.933 Normen · 5 Urteile im Überblick

Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.

Das Medizinrecht war lange stark durch Richterrecht geprägt, bis der Gesetzgeber die wesentlichen Rechte der Patienten ausdrücklich im BGB kodifizierte. Zentrales Element ist der Behandlungsvertrag gemäß § 630a BGB, der zwischen dem Patienten und dem Behandelnden geschlossen wird.

Eine der wichtigsten Säulen ist die Aufklärungspflicht. Nach § 630e BGB muss der Arzt rechtzeitig vor dem Eingriff mündlich und verständlich über Risiken und Alternativen aufklären. Fehlt diese oder ist sie fehlerhaft, ist die erforderliche Einwilligung des Patienten (§ 630d BGB) juristisch unwirksam. Der Eingriff stellt dann eine rechtswidrige Körperverletzung (§ 223 StGB) dar, was verschuldensunabhängig Schadensersatz auslöst.

Zudem gewährt das Gesetz dem Patienten ein Einsichtsrecht in seine Akte (§ 630g BGB). Der Arzt ist zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet (§ 630f BGB). Diese spielt im Arzthaftungsprozess eine überragende Rolle: Hat der Arzt eine gebotene Maßnahme nicht dokumentiert, greift die gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des Patienten (§ 630h Abs. 3 BGB).

Übersichtsartikel · Was ist Patientenrechte?1 von 3· weitere: ra.de Redaktion, ra.de Redaktion
ra.de Redaktion

Ende Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. Weiterlesen ›

Eigenen Übersichtsartikel schreiben ›

Übersichtsartikel · Was ist Patientenrechte?2 von 3· weitere: ra.de Redaktion, ra.de Redaktion
ra.de Redaktion

Der Deutsche Bundestag hat eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Weiterlesen ›

Eigenen Übersichtsartikel schreiben ›

Übersichtsartikel · Was ist Patientenrechte?3 von 3· weitere: ra.de Redaktion, ra.de Redaktion
ra.de Redaktion

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt … Weiterlesen ›

Eigenen Übersichtsartikel schreiben ›

Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Medizin- und Arzthaftungsrecht“.

Schlüsselnormen

Aktuelle Urteile

neueste zuerst

Passende Apps

anwalttools
MedizinrechtPatientenakte anfordern: Einsicht und Abschrift verlangen (§ 630g BGB)Sie wollen Ihre Behandlungsakte — als Patient, Erbe oder Angehöriger? Die App sagt, was Ihnen zusteht, bis wann geantwortet werden muss und dass die erste Abschrift kostenlos ist, und schreibt der Praxis oder Klinik.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
FamilienrechtPatientenverfügung: Greift sie in dieser Situation?„Gültig“ ist die falsche Frage. § 1827 BGB kennt zwei: Ist das Papier überhaupt eine Patientenverfügung — und treffen ihre Festlegungen auf die AKTUELLE Lebens- und Behandlungssituation zu? Trifft sie nicht zu, entscheidet nicht das Dokument, sondern der mutmaßliche Wille.
Interaktiver RechnerRechner öffnen

auch als White-Label für Kanzleien

Anwälte für Patientenrechte
Alphabetisch · die Herkunft der Zuordnung steht je Eintrag

Anwälte nach Ort

Verzeichnis nach Stadtalle Städte ›

Häufige Rechtsfragen im Bereich Patientenrechte

Alle Fragen im FAQ ›

Welchen fachlichen Standard schuldet der Behandelnde nach dem Behandlungsvertrag?

Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt, nach § 630a Abs. 1 BGB zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Die Behandlung hat gemäß § 630a Abs. 2 BGB nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Welche Anforderungen stellt das Gesetz an die ärztliche Aufklärung und Einwilligung des Patienten?

Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme ist der Behandelnde nach § 630d Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Gemäß § 630e Abs. 1 S. 1 BGB ist der Behandelnde verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären, insbesondere über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten. Die Aufklärung muss nach § 630e Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB mündlich erfolgen.

Haben Patienten Anspruch auf Einsicht in ihre vollständige Patientenakte?

Dem Patienten ist nach § 630g Abs. 1 S. 1 BGB auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist gemäß § 630g Abs. 1 S. 2 BGB zu begründen; der Patient kann nach § 630g Abs. 2 S. 1 BGB auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen.

Wann tritt im Arzthaftungsprozess eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten ein?

War ein Behandlungsfehler unterlaufen, der zur Herbeiführung einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art generell geeignet war, und war dieser Behandlungsfehler grob, so wird nach § 630h Abs. 5 S. 1 BGB vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war. Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Abs. 1 oder Abs. 2 BGB nicht in der Patientenakte aufgezeichnet, wird gemäß § 630h Abs. 3 BGB vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.

Wie lange muss die Patientenakte aufbewahrt werden?

Der Behandelnde ist nach § 630f Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Der Behandelnde hat die Patientenakte gemäß § 630f Abs. 3 BGB für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.

Rechtslexikon: Wichtige Begriffe im Patientenrechte

Zum Rechtslexikon ›