Arzthaftungsrecht

04/11/2010 14:21
Das sogenannte Arzthaftungsrecht beinhaltet die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld aufgrund eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Arztes gegenüber dem Patienten zum Ausgleich eines materiellen Schadens bzw. zum Ausgleich körperlicher Beeinträchtigungen und Schmerzen.