Patientenrechte

16/04/2009 10:20
Im Wesentlichen werden die Patientenrechte durch die ärztliche Berufspflicht begründet, welche für Berlin in der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin geregelt ist.

Hiernach ergeben sich die einzelnen Patientenrechte aus den folgenden Berufspflichten der Ärzte: