Medizinrecht

Medizinrecht

25.05.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Unter dem Begriff des Medizin- und Arztrechts lediglich die Bereiche "Kunstfehler" oder "Ärztepfusch" verstehen zu wollen, greift zu kurz. Vielmehr umfasst das Arzt- und Medizinrecht die Rechtsbeziehungen von Ärzten und Zahnärzten zu Dritten. So bietet ein Rechtsanwalt, der den Schwerpunkt Medizinrecht hat oder Fachanwalt für Medizinrecht ist, in der Regel ein Rundum-Sorglos-Paket der Beratungsleistungen an.

Die Bandbreite des Medizinrechts ist weit: Sie reicht von der Bewerbung um einen Studienplatz über die Ausbildung bis hin zur Berufstätigkeit. Im Rahmen der Berufstätigkeit des Arztes spaltet sie sich weiter auf in die Regelungsbereiche der Rechtsbeziehungen von Krankenhäusern oder niedergelassenen Ärzten in einer freien Praxis.

Das Medizinrecht erfaßtinsbesondere auch das Herstellen, In-Verkehr-Bringen, In-Betrieb-Nehmen,Ausstellen, Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinproduktensowie deren Zubehör.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Medizinrechtes.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


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