ärztliche Aufklärungspflicht
01/04/2009 18:20
Der Wille eines jeden Patienten ist für den Arzt bindend. Der Patient kann jedoch sein Recht auf Selbstbestimmung nur in vollem Umfang wahrnehmen, wenn er vor der Behandlung umfassend über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und die jeweils zu befürchtenden Komplikationen aufgeklärt worden ist.
Im Wesentlichen lässt sich die Aufklärungspflicht eines Arztes mit folgenden Punkten kurz zusammenfassen:
Im Wesentlichen lässt sich die Aufklärungspflicht eines Arztes mit folgenden Punkten kurz zusammenfassen:
- Aufklärung über therapeutische Möglichkeiten und Risiken
- Aufklärung vor Durchführung einer ärztlichen Maßnahme
- Wirtschaftliche Aufklärung