ärztliche Aufklärungspflicht

ärztliche Aufklärungspflicht

01.04.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Wille eines jeden Patienten ist für den Arzt bindend. Der Patient kann jedoch sein Recht auf Selbstbestimmung nur in vollem Umfang wahrnehmen, wenn er vor der Behandlung umfassend über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und die jeweils zu befürchtenden Komplikationen aufgeklärt worden ist.

Im Wesentlichen lässt sich die Aufklärungspflicht eines Arztes mit folgenden Punkten kurz zusammenfassen:
  1. Aufklärung über therapeutische Möglichkeiten und Risiken
  2. Aufklärung vor Durchführung einer ärztlichen Maßnahme
  3. Wirtschaftliche Aufklärung

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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